CASE STUDY: Absetzbarkeit der Spesen ab dem Jahr 2025

26.02.2026

Matthias Dilitz

Matthias Dilitz

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Mit der Steuererklärung für das Jahr 2025 ändern sich die steuerlichen Absetzbeträge grundlegend. Der Gesetzgeber hat mit dem Haushaltsgesetz 2025 (Dezember 2024) Limits eingeführt, um Absetzbeträge in der Steuererklärung zu begrenzen.

Es sind all jene Beträge betroffen, welche direkt von der Steuer abgesetzt werden können. Die prominentesten Beispiele sind hier Absetzbeträge aus Immobiliensanierungen oder Absetzbeträge für Darlehenszinsen, welche die Erstwohnung betreffen. Von der neuen Regel sind die Gesundheitsspesen explizit ausgenommen.

Der Gesetzgeber führt ab dem Steuerjahr 2025 Bedingungen ein, in Abhängigkeit von welchen der Absetzbetrag begrenzt wird. Diese Bedingungen sind folgende:

  • Einkommenssituation: Abstufung nach Höhe des Einkommens.
  • Familiensituation: Abstufung, wie viele steuerlich zu Lasten lebende Kinder man hat.
tax.mind

Ab einem Einkommen von Euro 75.000 greifen die Einschränkungen und die Absetzbeträge werden auf max. Euro 14.000 begrenzt. Ab einem Einkommen von Euro 100.000 werden die Absetzbeträge auf maximal Euro 8.000 begrenzt. Diese Grenzen werden weiter reduziert (Koeffizient in folgender Tabelle), wenn der Steuerzahler weniger als 3 Kinder hat.

Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Limits nach Einkommen und Familiensituation:

Einkommen (in Euro)Anzahl der zu Lasten lebenden KinderMax. Absetzbetrag (in Euro)
< 75.000Nicht relevantKein Limit
75.000 - 100.00007.000
75.000 - 100.00019.800
75.000 - 100.000211.900
75.000 - 100.0003 und mehr14.000
> 100.00004.000
> 100.00015.600
> 100.00026.800
> 100.0003 und mehr8.000

Die Agentur der Einnahmen hat mit dem Rundschreiben 6/E/2025 klargestellt, dass die folgende Absetzbeträge, wenn Sie vor dem 31.12.2024 entstanden sind nicht von der neuen Regelung betroffen sind:

  • Absetzbeträge für Immobiliensanierungen
  • Darlehenszinsen für die Erstwohnung

Fazit: Der Gesetzgeber schränkt die Absetzbarkeit von Spesen für hohe Einkommen stark ein und verstärkt damit die progressive Besteuerung. 

Wir haben hier für Sie ein sehr komplexes Thema kurz und prägnant zusammen gefasst. Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine vertiefte Analyse im Zusammenhang mit Ihrem spezifischen Anliegen wünschen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung und freut sich darauf, Sie bestmöglich zu unterstützen.