tax.pills News - Dezember 2024

12.12.2024

Mattia Prevedello

Mattia Prevedello

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A. Neuigkeiten für innovative Start-Ups
Das Parlament diskutiert derzeit eine Reihe von Neuerungen, die seit einiger Zeit in Arbeit sind und mehr Förderungen für innovative Start-ups vorsehen. Da es sich noch nicht um endgültige Vorschriften handelt, fassen wir die wichtigsten Punkte zusammen:

  • Start-ups müssen künftig ein Gesellschafterkapital von € 20.000 aufweisen (dies gilt auch für bereits bestehende Start-ups).
  • Start-ups, die diesen Status durch den Besitz eines gewerblichen Schutzrechts (z.B. Marken) erhalten, müssen dieses Recht im Unternehmen nutzen (und dürfen diese Rechte z.B. nicht vermieten).
  • Institutionelle Anleger wie Pensionskassen werden verpflichtet, einen bestimmten Prozentsatz ihres Vermögens in innovative Start-ups zu investieren.

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B. Wenn ich groß bin, werde ich Influencer*in
Ab dem 1. Januar 2025 tritt der neue ATECO-Kodex für die Tätigkeit von Influencern in Kraft, die Nummer: 73.11.03. Dies ist eine Tätigkeit, die mittlerweile alles andere als eine Nische ist und es sind alle Vorschriften in Bezug auf die Sozialversicherung und die Steuergesetze zu beachten.

C. Der/Die Geschäftsführer*in einer Gesellschaft, der/die es unterlässt, eine Gesellschafterversammlung einzuberufen, wenn das Stammkapital unter die gesetzliche Grenze gesunken ist, macht sich des einfachen Bankrotts schuldig
Ein kürzlich gefälltes Urteil des Obersten Kassationsgerichtshofs hat bestätigt, dass der/die Geschäftsführer*in einer Gesellschaft, der/die es unterlässt, eine Gesellschafterversammlung einzuberufen, um über die Herabsetzung des Gesellschaftskapitals unter die gesetzliche Grenze zu befinden, allein für den einfachen Bankrott verantwortlich ist – es sei denn, es liegt betrügerische Absicht vor.

Fällt das Eigenkapital einer Kapitalgesellschaft (typischerweise einer GmbH) ins Minus, ist diese gesetzlich nicht mehr konform . Der/Die Verwalter*in ist verpflichtet, sofortige Maßnahmen zu ergreifen, damit die Gesellschafter entweder eine Rekapitalisierung, Liquidation oder Umwandlung in eine Personengesellschaft beschließen. Andernfalls drohen nicht nur den Gesellschaftern, sondern auch dem Verwalter potenziell schwerwiegende persönliche Konsequenzen.

D. Verlängerung der Frist für Versicherungspflicht gegen Naturkatastrophen
Wie bereits angekündigt, hat das Haushaltsgesetz 2024 die Pflicht eingeführt, dass Unternehmen sich gegen Katastrophenereignisse versichern müssen. Der Stichtag der Versicherungspflicht vom 31. Dezember 2024 wurde nun auf den 31. März 2025 verschoben.

E. Mehrwertsteuer von 10% bei Photovoltaik-Revamping: Nicht immer
Die Agentur der Einnahmen hat kürzlich klargestellt, dass beim Revamping von Photovoltaikanlagen (Austausch von Modulen und Wechselrichtern in bestehenden Anlagen) kein Anspruch auf den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 10% besteht.
Dies liegt an einer restriktiven Auslegung der Agentur, die die Erneuerung nicht als „Bau“, sondern als „Wartung“ einer Anlage einstuft. Laut Gesetz wird nur der „Bau von Werken“ gefördert.

Jedoch bleibt die Mehrwertsteuer von 10% für die Erneuerung von Anlagen in Privathaushalten gültig, da diese durch eine andere gesetzliche Regelung (Gesetz 488/99) begünstigt werden.

F. Provinzbeitrag zur Installation von Überwachungsanlagen in Südtiroler Unternehmen
Die Provinz Bozen hat einen Beitrag eingeführt, der sich an Unternehmen in der Provinz richtet und die Installation von Überwachungsanlagen fördern soll. Der maximale förderbare Beitrag beträgt 50% der Installationskosten, mit einem Höchstbetrag von € 8.000.
Wie üblich muss der Beitrag vor der Durchführung der Investition (bitte keine Aufträge vorher unterschreiben) beantragt werden. Der Antrag muss bis zum 31.12.2025 eingereicht werden.
Der Antrag ist ausschließlich per PEC einzureichen. Formulare und Anleitungen sind unter den folgenden Links verfügbar:  https://civis.bz.it/de/dienste/dienst.html?id=1044425

Wir haben hier für Sie ein sehr komplexes Thema kurz und prägnant zusammen gefasst. Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine vertiefte Analyse im Zusammenhang mit Ihrem spezifischen Anliegen wünschen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung und freut sich darauf, Sie bestmöglich zu unterstützen.

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