Case Study: Ablehnung einer elektronischen Rechnung durch einer öffentlichen Behörde

27.02.2024

Mattia Prevedello

Mattia Prevedello

kontaktiere mich

KURZ UND PRÄGNANT: Wenn eine elektronische Rechnung von einer öffentlichen Körperschaft abgelehnt wird, muss immer eine Gutschrift ausgestellt werden, bevor eine neue Rechnung ausgestellt wird!

Die öffentliche Verwaltung ist bekanntlich der einzige Kunde, welcher eine elektronische Rechnung ablehnen kann.

Eine Rechnung, die nicht den Wünschen der öffentlichen Verwaltung, die sie erhält, entspricht, kann von der öffentlichen Körperschaft zurückgewiesen werden, auch wenn sie ordnungsgemäß ausgestellt und von der SDI (Agentur der Einnahmen) akzeptiert wurde (in der Regel, weil der Bestellcode, CIG oder CUP fehlt).

tax.mind

In diesem Fall ist also zu beachten, dass immer eine Gutschrift ausgestellt werden muss, damit die Rechnung auch bei der Agentur der Einnahmen gutgeschrieben wird.

Erst nach dieser Gutschrift sollte die neue Rechnung ausgestellt werden.

Wir haben hier für Sie ein sehr komplexes Thema kurz und prägnant zusammen gefasst. Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine vertiefte Analyse im Zusammenhang mit Ihrem spezifischen Anliegen wünschen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung und freut sich darauf, Sie bestmöglich zu unterstützen.

tax.pills 02/2024 herunterladen