Case Study: Steuerliche Einordnung der Autokosten
28.11.2023
Kurz und prägnant: Autokosten sind nur voll abzugsfähig, wenn das Fahrzeug rein betrieblich genutzt wird. Ist dies nicht der Fall, so ergibt sich folgende steuerliche Situation.
| Wer nutzt das Fahrzeug | IRPEF / IRES | MwSt. |
| Betriebliche Nutzung | 100 % | 100 % |
| Gemischte Nutzung privat / betrieblich | 20% Limit € 18.075,99) | 40% |
| Freiberufler | 20% (Limit € 18.075,99) | 40% |
| Handelsagenten | 80% (Limit € 25.822,84) | 100% |
| Mitarbeiter | 70% (falls weiterverrechnet) | 40% |
| Verwalter Co.co.co. | 20% (Limit € 18.075,99) | 40% |
| Verwalter mit MwSt.-Nr. | 20% (Limit € 18.075,99) | 40% |
| Gesellschafter (Nicht-Verwalter) | 20% (Limit € 18.075,99) | 40% |
Im unserem Case-Study für das Monat November behandeln wir die steuerliche Einstufung von betrieblichen Fahrzeugen. Die Kosten für die Fahrzeuge werden im italienischen Steuerrecht kritisch behandelt, da Fahrzeuge normalerweise privat, als auch betrieblich genutzt werden können.
Der klassische Ankauf, das Leasing und die Langzeitmiete werden steuerlich gleichbehandelt. Außerdem werden alle zum Auto zugehörigen Kosten (Treibstoff, Parkgebühren, Wartung etc.) auch wie die Anschaffungskosten behandelt.
Im Folgenden werden die verschiedenen Fälle thematisiert, welche die typischen Situationen im Unternehmensalltag darstellen und es wird nur auf die steuerliche Situation für das Unternehmen eingegangen:
1. Betriebliche Fahrzeuge
Handelt es sich um ein Fahrzeug, welches ausschließlich für betriebliche Zwecke (LKW, Taxi etc.) genutzt wird, so ist die MwSt. voll absetzbar und die Kosten können vollständig steuerlich (IRES/IRPEF) geltend gemacht werden. Die betriebliche Nutzung muss auch so im Autobüchlein eingetragen sein.
2. Fahrzeug eines Freiberuflers oder Nutzung Auto für nicht ausschließlich betriebliche Zwecke
Wird das eigene Fahrzeug hingegen von einem Freiberufler verwendet oder wird das Betriebsfahrzeug nicht ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt, so ist die MwSt. zu 40% absetzbar und die Kosten können ausschließlich zu 20% steuerlich (IRES/IRPEF) geltend gemacht werden. Achtung in Bezug auf die Steuern IRES und IRPEF gilt eine Höchstgrenze der Kosten von € 18.075,99, was eine unglaubliche Steuerersparnis von max. € 900,00 zur Folge hat. 😊
3. Handelsagenten
Fahrzeuge für Handelsagenten sind zu 80% (IRES/IRPEF) abzugsfähig und die MwSt. ist voll absetzbar. Auch hier gibt es einen Höchstbetrag der abzugsfähigen Kosten, und zwar € 25.822,84.
4. Fahrzeuge, welche ein Mitarbeiter nutzen
Werden die Kosten für das Fahrzeug, welches ein Mitarbeiter nutzt diesem im Lohnstreifen oder mittels Rechnung angelastet, so können die Kosten für das Unternehmen zu 70% steuerlich (IRPEF/IRES) geltend gemacht werden. Die MwSt. ist im Falle der Weiterverrechnung im Lohnstreifen zu 40% absetzbar, im Falle, dass an den Mitarbeiter eine Rechnung für die Nutzung gestellt wird zu 100% absetzbar.
5. Fahrzeuge, welche von Verwalter genutzt werden
Die Kosten für die Nutzung eines Fahrzeugs von Seiten eines Verwalters sind zu 20% abzugsfähig, wobei ein Limit von € 18.075,99 besteht. Die MwSt. ist zu 40% absetzbar.
6. Fahrzeuge, welche vom Gesellschafter ohne Verwalterfunktion genutzt werden
In diesem Fall können 20% der Kosten mit einem Limit von € 18.075,99 abgezogen werden und 40% der MwSt. ist absetzbar.
Wir haben hier für Sie ein sehr komplexes Thema kurz und prägnant zusammen gefasst. Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine vertiefte Analyse im Zusammenhang mit Ihrem spezifischen Anliegen wünschen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung und freut sich darauf, Sie bestmöglich zu unterstützen.
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