tax.pills News - November 2025
24.11.2025
Weitere relevante Themen im November, unabhängig vom Haushaltsgesetz
Neben den Neuerungen der geplanten Haushaltsgesetzgebung möchten wir auf einige gesetzliche und interpretative Änderungen hinweisen, die bereits in Kraft sind oder vor Kurzem von den zuständigen Behörden klargestellt wurden.
1. PEC-Adresse für Verwalter
Wie bereits mehrfach mitgeteilt, müssen die Verwalter von GmbHs die eigene PEC bei der Handelskammer hinterlegen. Das Ministerium für Unternehmen und Made in Italy hat nun eine neue Interpretation der Vorgabe geliefert: Laut Ministerium muss nun nur mehr der Alleinverwalter oder in einem Verwaltungsrat, der Präsident des Verwaltungsrates, die PEC hinterlegen. Auch in diesem Fall vollzieht man eine Kehrtwende bei voller Fahrt, da bereits viele Verwalter eine PEC-Adresse eröffnet haben, die jetzt offensichtlich umsonst ist.
Die PEC ist bis am 31.12.2025 zu hinterlegen und es darf nicht jene der Gesellschaft sein.
2. Verbindung Registrierkasse mit POS
Es ist nun definitiv, dass die Registrierkasse mit dem POS-Gerät verbunden werden muss. Neu ist, dass die Verbindung nicht physisch zu erfolgen hat, sondern Online über ein Portal der Agentur der Einnahmen.
Das Portal, auf welchem man die Verbindung machen kann, ist noch nicht aktiv. Sie erhalten einen Mitteilung sobald weitere Informationen veröffentlicht werden.
3. Fahrtkosten Freiberufler
Die Agentur der Einnahmen stellt in der Auskunft Nr. 270 vom 23.10.2025 klar, dass Fahrtkosten, welche der Freiberufler dem Kunden in Rechnung stellt, keine analytischen Kosten sind.
Warum ist dies so wichtig? Seit 2025 sind Kosten, welche analytisch dokumentiert sind und dem Kunden 1:1 in Rechnung gestellt werden nicht mehr steuerbar und die entstanden Kosten sind nicht abzugsfähig. D.h. dass die Fahrtkosten, welche der Freiberufler dem Kunden in Rechnung stellt zu besteuern sind.
Wir haben hier für Sie ein sehr komplexes Thema kurz und prägnant zusammen gefasst. Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine vertiefte Analyse im Zusammenhang mit Ihrem spezifischen Anliegen wünschen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung und freut sich darauf, Sie bestmöglich zu unterstützen.
