tax.pills News - November 2024

20.11.2024

Natalie Portogallo

Natalie Portogallo

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A. Frist für den Beitritt zum CPB („zweijähriges Vorab-Konkordat“) verlängert 
Die Frist für die Beantragung des CPB wurde neu verlängert: ISA-Subjekte, die bis zum 31. Oktober keinen Antrag gestellt haben, haben bis zum 12. Dezember Zeit, ihre Meinung zu ändern und den CPB anzuwenden.

B. Die White-List Antimafia
Die White-Lists sind Verzeichnisse, die bei der Präfektur hinterlegt sind und welche die Kontrolle von besonders gefährdeten Unternehmen, in Bezug auf mafiöse Tätigkeiten, erleichtern sollen.

 

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Für einige Kategorien von Unternehmen ist es verpflichtend, sich in die White-List einzutragen, falls sie Verträge mit der öffentlichen Verwaltung abschließen. Zu den vorgesehenen Kategorien gehören:

  • Gastronomie, Betrieb von Kantinen und Catering;
  • Bestattungs- und Friedhofsdienste;
  • Bewachung von Baustellen;
  • Umweltdienste, einschließlich der Sammlung, des nationalen und grenzüberschreitenden Transports, auch für Dritte, der Behandlung und Entsorgung von Abfällen sowie der Sanierungs- und Wiederaufbereitungsmaßnahmen und anderer Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Abfallwirtschaft;
  • Abbau, Lieferung und Transport von Erde und Schüttmaterialien;
  • Herstellung, Lieferung und Transport von Beton und Bitumen;
  • Vermietung von Maschinen ohne Bedienpersonal;
  • Vermietung von Maschinen mit Bedienpersonal;
  • Lieferung von bearbeitetem Eisen;
  • Gütertransporte für Dritte;

Für die Eintragung in das Verzeichnis stellt der Inhaber des Einzelunternehmens oder der gesetzliche Vertreter den Antrag an die zuständige Präfektur per zertifizierter E-Mail (PEC) unter protocollo.prefrm@pec.interno.it. Diese Registrierung muss jedes Jahr erneuert werden, spätestens 30 Tage vor Ablauf der Gültigkeit.

C. Entwurf Haushaltsgesetz 2025 - Plusvalenzen aus dem Verkauf von Kryptowährungen mit 42% statt 26% besteuert
Es ist vorgesehen, dass die Besteuerung der ab 2025 erzielten Plusvalenzen aus dem Verkauf von Kryptowährungen von den derzeitigen 26% auf 42% angehoben wird.

D. Entwurf Haushaltsgesetz 2025 - Rai-Lizenzgebühr ab Januar wieder auf € 90 in der Stromrechnung

Für das Jahr 2024 war ein Rabatt in der Stromrechnung vorgesehen, wodurch der Betrag von € 90 auf € 70 reduziert wurde. Es ist keine Verlängerung des Rabatts geplant, und daher wird die Rundfunkgebühr (Canone Rai) ab 2025 wieder auf € 90 festgesetzt. Falls Sie keinen Fernseher besitzen, wird der Betrag weiterhin in der Rechnung ausgewiesen, es sei denn, eine formelle Abmeldung wird eingereicht. Die Abmeldung erfolgt über das persönliche Steuerkonto (Cassetto fiscale) und muss jährlich erneuert werden.

E. Entwurf Haushaltsgesetz 2025 - Grundlegende Änderung der Steuerabsetzbeträge ab 2025

Unser Steuersystem ist voller verschiedener Steuerabsetzbeträge für Privatpersonen, wobei der Leitfaden der Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate) dazu „nur“ 240 Seiten umfasst.

Anstatt den bürokratischen Apparat grundlegend zu verschlanken, hat die Regierung beschlossen, die Auswirkungen dieser Absetzbeträge einzuschränken. Ab 2025 wird eine Gesamthöchstgrenze für steuerliche Abzüge eingeführt, die für Personen mit einem Einkommen von mehr als € 75.000 gilt:

  • Wenn das Gesamteinkommen zwischen € 75.000 und € 100.000 liegt, beträgt der maximal nutzbare Steuerabsetzbetrag € 14.000.
  • Liegt das Einkommen über € 100.000, beträgt der maximal nutzbare Steuerabzug € 8.000.

Aber das ist noch nicht alles: Der Betrag des maximalen Steuerabsetzbetrages (€ 14.000 oder € 8.000) wird je nach Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder durch die Anwendung eines Koeffizienten variieren. Die vorgesehenen Koeffizienten sind:

  • 0,50 wenn es in der Familie keine unterhaltsberechtigten Kinder gibt,
  • 0,70 bei einem unterhaltsberechtigten Kind,
  • 0,85 bei zwei unterhaltsberechtigten Kindern.
  • 1,0 bei mehr als zwei unterhaltsberechtigten Kindern oder mindestens einem Kind mit Behinderung.

Zusammenfassend gilt:

EinkommenAnzahl der steuerlich unterhaltsberechtigten KinderMaximale Höhe der Abzüge
Zwischen € 75.000 und € 100.000 3 oder mehr unterhaltsberechtigte Kinder oder 1 Kind mit Behinderung€ 14.000
 2 unterhaltsberechtigte Kinder€ 11.900
 1 unterhaltsberechtigtes Kind€ 9.800
 Keine Kinder€ 7.000
Über € 100.000 3 oder mehr unterhaltsberechtigte Kinder oder 1 Kind mit Behinderung€ 8.000
 2 unterhaltsberechtigte Kinder€ 6.800
 1 unterhaltsberechtigtes Kind€ 5.600
 Keine Kinder€ 4.000

Ausdrücklich vom Berechnungslimit für den maximal abziehbaren Betrag ausgeschlossen sind:

  • Gesundheitsausgaben
  • Passivzinsen für landwirtschaftliche Darlehen, die bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen wurden
  • Zinsen für Hypothekendarlehen, die bis zum 31. Dezember 2024 für den Kauf der Hauptwohnung abgeschlossen wurden, sowie Passivzinsen und Kosten für Hypothekendarlehen, die bis zum 31. Dezember 2024 für den Bau oder die Renovierung einer Immobilieneinheit abgeschlossen wurden, die als Hauptwohnsitz genutzt werden soll.

Alle anderen Steuerabsetzbeträge, einschließlich derjenigen für Immobilien wie der Sanierungsbonus, Ökobonus usw., werden hingegen nur innerhalb der oben genannten Höchstgrenzen pro Person anerkannt.

F. Entwurf Haushaltsgesetz 2025 - Grundlegende Änderung der Steuerabsetzbeträge für Umbauarbeiten

Art des BonusZustehender AbzugDauerAusgabelimitVorgesehen Neuerung
Sanierungsbonus für Erstwohnung50 % für Ausgaben im Jahr 2025
36 % für Ausgaben in 2026 und 2027
10 Jahre€ 96.000Vorgesehene Prozentsätze für Eigentümer der Immobilie, die diese als Hauptwohnsitz nutzen
Sanierungsbonus für Nicht-Erstwohnung36 % für Ausgaben im Jahr 2025
30 % für Ausgaben in 2026 und 2027
10 Jahre€ 96.000 
Ökobonus  für Erstwohnung50 % für Ausgaben im Jahr 2025
36 % für Ausgaben in 2026 und 2027
10 Jahre

Variabel von € 30.000 – € 60.000

 
Ökobonus für Nicht-Erstwohnung36 % für Ausgaben im Jahr 2025
30 % für Ausgaben in 2026 und 2027
10 Jahre

Variabel von € 30.000 – € 60.000

 
Möbelbonus50 % nur für 202510 Jahre€ 5.000 

Für den Bonus verde ist keine Verlängerung vorgesehen.

Der tatsächlich absetzbare Betrag der Ausgaben pro Jahr wird dann an das allgemeine Höchstlimit der Absetzbarkeit angepasst (das ebenfalls ab 2025 eingeführt wird, wie oben erläutert).
Beispielsweise kann eine Person ohne Kinder, die mehr als € 100.000 verdient, maximal 4.000 € absetzen. Angenommen, diese Person hat keinen Anspruch auf andere Absetzbeträge und führt Sanierungsarbeiten an der Erstwohnung im Wert von € 96.000 durch, könnte sie theoretisch € 4.800 pro Jahr absetzen. Dieser Betrag wird jedoch auf € 4.000 reduziert, da dies das maximal absetzbare Limit ist.

G. Entwurf Haushaltsgesetz 2025 - Ab 2025 sind Repräsentations- und Reisekosten nur noch abzugsfähig wenn dies elektronisch bezahlt werden
Ab 2025 müssen Verpflegungs- und Unterkunftskosten bei Dienstreisen von Mitarbeitern mit rückverfolgbaren Zahlungsmethoden beglichen werden. Andernfalls gilt:

  • Die Mitarbeiter müssen die entsprechenden Rückerstattungen versteuern, und
  • der Arbeitgeber kann den entsprechenden Betrag nicht vom Einkommen abziehen.

H. Entwurf Haushaltsgesetz 2025 – Steuerliche Aufwertung von Grundstücken und Beteiligungen
In der Vergangenheit wurde fast jedes Jahr ein Sondergesetz eingeführt, das unter bestimmten Bedingungen eine steuerliche Aufwertung von Grundstücken und Beteiligungen ermöglichte.
Das Haushaltsgesetz fixiert diese Regelung nun dauerhaft. Zukünftig wird es möglich sein, den Anschaffungswert von Beteiligungen sowie von Baugrundstücken und landwirtschaftlich genutzten Grundstücken, die am 1. Januar eines jeden Jahres im Besitz sind, steuerlich neu zu bewerten, sofern bis zum 30. November desselben Jahres eine Ersatzsteuer in Höhe von 16% auf den aufgewerteten Wert entrichtet wird.

Wir haben hier für Sie ein sehr komplexes Thema kurz und prägnant zusammen gefasst. Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine vertiefte Analyse im Zusammenhang mit Ihrem spezifischen Anliegen wünschen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung und freut sich darauf, Sie bestmöglich zu unterstützen.

tax.pills 11/2024