tax.pills News - Dezember 2025

17.12.2025

Jelena Comploi

Jelena Comploi

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1. Weihnachtsgeschenke
Ab dem 1. Januar 2025 kann man Geschenke nur dann absetzen, wenn sie mit nachverfolgbaren Zahlungsmitteln (Karten, Überweisungen, Schecks) bezahlt werden. Geschenke bis zu € 50 (zzgl. MwSt.) sind zu voll abziehbar und über € 50 wird die Abzugsfähigkeit prozentmäßig abhängig von der Umsatzhöhe berechnet. Bei Weihnachtskörben zählt der Gesamtwert und nicht der Wert der einzelnen Waren. Für Freiberufler sind Geschenke innerhalb der Grenze von 1% der Honorare abziehbar, ebenfalls nur bei nachverfolgbaren Zahlung.

2. Gehälter und Fringe Benefits – Zahlungen über den Jahreswechsel:
Es wird daran erinnert, dass die Gehälter der Arbeitnehmer, die Vergütungen der Verwaltungsratsmitglieder, inklusive eventueller Fringe-Benefit-Zahlungen, spätestens bis zum 12.01.2026 ausgezahlt werden müssen, damit sie dem Jahr 2025 zugerechnet werden können (erweitertes Kassenprinzip).

3. Mietzahlungen für Geschäftsimmobilien
Der Kassationsgerichtshof (Beschluss Nr. 27451 vom 14. Oktober 2025) hat festgestellt, dass Mieten für gewerblich genutzte Immobilien beim Vermieter zum Einkommen zählen, auch wenn sie tatsächlich nicht kassiert wurden. Bitte auf ein rasches und konsequentes Vorgehen bei säumigen Mietern achten!

4. Repräsentationsaufwendungen – sind wir sicher, dass es solche sind?
Der Kassationsgerichtshof (Beschluss Nr. 26553 vom 2. Oktober 2025) legt fest, dass es für den Freiberufler nicht ausreicht, nur die „abstrakte“ Möglichkeit nachzuweisen, einen gekauften Gegenstand den Repräsentationsaufwendungen zuzuordnen. Es muss konkret bewiesen werden, dass der Kauf tatsächlich Werbezwecken der beruflichen Tätigkeit diente und nicht privaten Zwecken, und dass die entsprechenden Ausgaben betrieblicher Natur sind.
Dem Kunden, der uns gefragt hat, ob ein Skipass als Werbeaufwand gelten kann: gewarnt ist halb gerettet ;-)

5. Kurzzeitvermietungen
Der Betreiber einer Beherbergungsstruktur für Kurzzeitvermietungen ist stets verpflichtet, die Gäste persönlich, also physisch, zu identifizieren und kann sich nicht darauf beschränken, die Dokumente entgegenzunehmen und den Gästen anschließend Codes für den Zugang zur Unterkunft oder zu einer Keybox mit den Schlüsseln zu übermitteln. Nach jüngsten Klarstellungen des Staatsrats muss die Identifizierung der Gäste jedoch nicht zwingend analog, also in Anwesenheit erfolgen, sondern kann auch aus der Ferne mittels digitaler Kommunikationsmittel am Eingang durchgeführt werden. Diese müssen geeignet sein, die tatsächliche Übereinstimmung zwischen Gast und Inhaber des Ausweisdokuments festzustellen.

6. Versicherung gegen Katastrophenrisiken – Verlängerung um Verlängerung
Die Frist für den Abschluss von Versicherungsverträgen gegen Katastrophenrisiken durch kleine und Kleinstunternehmen wird bis zum 31. März 2026 verlängert (für Tourismusbetriebe). 

7. Neuer gesetzlicher Zinssatz
Ab 01.01.2026 liegt der gesetzliche Zinssatz bei 1,60%, im Jahr 2025 lag er bei 2%.

8. Erbschaften ab 2026
Erbschaften und Schenkungen werden für die Berechnung der jeweiligen Steuern nicht mehr zusammengerechnet. Bei der Berechnung der Erbschaftsteuer und beim Überschreiten eines eventuellen Freibetrags werden Schenkungen daher getrennt von Erbschaften berücksichtigt.

9. Stopp der Click Days
Eine Neuerung, welche am 1. Januar des kommenden Jahres in Kraft tritt, schafft die verhassten Click Days, als Instrument für den Zugang zu öffentlichen Beihilfen, ab.

10. Phishing bei Steuererstattungen – Achtung Betrug
Mit Mitteilung vom 5. Dezember informiert die Agentur der Einnahmen, dass eine neue Phishing-Kampagne im Umlauf ist, die auf einer falschen Mitteilung über Steuererstattungen der Behörde basiert. Im Text befindet sich ein Button „Rückerstattungsformular“, der auf eine Seite weiterleitet, die die institutionelle Website der Behörde simuliert und eine angebliche Rückerstattung von €115,50 in Aussicht stellt. Es handelt sich um Betrug: E-Mail löschen und keine Sorge – für echte Rückerstattungen muss man deutlich mehr schwitzen!

Wir haben hier für Sie ein sehr komplexes Thema kurz und prägnant zusammen gefasst. Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine vertiefte Analyse im Zusammenhang mit Ihrem spezifischen Anliegen wünschen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung und freut sich darauf, Sie bestmöglich zu unterstützen.