Case study: Verbindung POS mit dem RT
20.03.2026
Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Pflicht zur Verbindung zwischen elektronischen Zahlungsmitteln (POS) und dem telematischen Kassensystem (RT). Diese Maßnahme wurde im Rahmen der Bekämpfung der Steuerhinterziehung eingeführt. Die Registrierung kann seit dem 5. März 2026 durchgeführt werden, nachdem die entsprechenden Funktionen im Portal „Fatture e Corrispettivi“ aktiviert wurden.
Es handelt sich um ein digitales Verfahren, bei dem Unternehmer ihre telematischen Kassensysteme mit den im Betrieb verwendeten elektronischen POS-Geräten verknüpfen müssen. Ziel ist es, der Agentur der Einnahmen einen automatischen Abgleich zwischen elektronischen Einnahmen und übermittelten Umsätzen zu ermöglichen.
Wer betroffen ist
Zur Umsetzung verpflichtet sind alle Unternehmen, die:
- Tagesinkassi haben und diese telematisch an die Agentur der Einnahmen übermitteln (z. B. über RT, „Documenti commerciali online“ oder ähnliche Systeme wie SumUp oder Billy),
- elektronische Inkassi über POS-Geräte (jeglicher Art) haben.
Die Verpflichtung entfällt jedoch, wenn Umsätze ausschließlich über Rechnungen realisiert werden.
Was unter „Verbindung“ zu verstehen ist
Die Verbindung wird nicht physisch zwischen POS und Kassensystem gemacht, sondern erfolgt über eine digitale Verknüpfung der beiden Systeme.
Dadurch wird sichergestellt, dass:
- das Kassensystem elektronische Zahlungen erkennt,
- die Daten einheitlich gespeichert und übermittelt werden,
- die Agentur der Einnahmen die Zahlungsflüsse automatisch abgleichen kann.
Übermittelt wird ausschließlich der tägliche Gesamtbetrag der elektronischen Zahlungen, ohne, dass Kundendaten mitgeteilt werden.
Durchführung der Verbindung
Die Einrichtung erfolgt über das Portal „Fatture e Corrispettivi“ der Agentur der Einnahmen, über die Funktion „Gestione collegamenti“. Die Durchführung kann entweder durch den Unternehmer selbst oder durch einen bevollmächtigten Vertreter, wie z.B. den Steuerberater, erfolgen (Zugang via SPID, CIE oder CNS).
Folgende Angaben sind erforderlich:
- Seriennummer des RT
- eindeutige POS-Identifikation (Terminal-ID)
- Daten des Zahlungsdienstleisters (Acquirer)
- Vertragscode
Bestehen mehrere Verträge (z. B. unterschiedliche Anbieter für Bancomat und Kreditkarten), müssen mehrere Verbindungen eingerichtet werden.
Besonderheit bei Online-Zahlungssystemen
Auch virtuelle POS-Systeme sind von der Pflicht betroffen. Dazu zählen unter anderem Stripe, PayPal, Shopify Payments und ähnliche Anbieter.
In diesen Fällen erfolgt die Identifikation über:
- die Steuernummer des Unternehmers
- die Bezeichnung des Vertragspartners (Acquirers)
Fristen
Für bereits im Januar 2026 aktive POS-Geräte muss die Verbindung innerhalb von 45 Tagen ab dem 5. März 2026 hergestellt werden. Bei neuen POS-Geräten oder Änderungen (z. B. Aktivierung, Austausch oder Stilllegung) muss die Meldung zwischen dem 6. Tag nach Änderung und dem Ende des zweiten Folgemonats erfolgen.
Sanktionen
- Bei fehlerhafter oder unterlassener Datenübermittlung: Strafe von € 100 pro Verstoß, mit maximal € 1.000 pro Quartal.
- Bei fehlender Verbindung zwischen POS und Kassensystem: Strafe zwischen € 1.000 und € 4.000.
- Die Sanktionen können gleichzeitig und kumuliert verhängt werden.
- Bei wiederholten Verstößen drohen zusätzlich strengere Maßnahmen bis hin zur vorübergehenden Betriebsschließung.
Ausnahmen
Nicht verpflichtet sind:
- Verkaufsautomaten
- Kraftstoffverkäufe und Ladestationen
- bestimmte befreite Tätigkeiten (z. B. Tabakwaren)
Hier finden Sie nützliche Links zum Thema:
Leitfaden der Agentur der Einnahmen: https://www.agenziaentrate.gov.it/portale/documents/d/guest/guidaoperativa_pos-rt
Anleitung zur Durchführung: https://www.agenziaentrate.gov.it/portale/documents/d/guest/allegato-2_-manuale-operativo
FAQ der Agentur der Einnahmen: https://www.agenziaentrate.gov.it/portale/documents/d/guest/faq_collegamento_pos_rt-1
Wir haben hier für Sie ein sehr komplexes Thema kurz und prägnant zusammen gefasst. Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine vertiefte Analyse im Zusammenhang mit Ihrem spezifischen Anliegen wünschen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung und freut sich darauf, Sie bestmöglich zu unterstützen.
