tax.pills News - Februar 2024

27.02.2024

Mattia Prevedello

Mattia Prevedello

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A.) ÄNDERUNG DES ABSETZBETRAGES FÜR DIE BESEITIGUNG VON BAULICHEN BARRIEREN

Die Beseitigung baulicher Barrieren wird seit 2021 mit einem Absetzbetrag von 75% gefördert. In der Vergangenheit umfasste die Definition der "Beseitigung baulicher Hindernisse" eine Vielzahl von Maßnahmen, wie z. B. den Austausch von Fensterrahmen, das Verlegen von Fußböden oder die Anpassung der elektronischen Anlagen.

Seit dem 30. Dezember 2023 wurde der Umfang der zu 75% förderbaren Maßnahmen, von Seiten der Regierung, auf Kosten für Treppen, Rampen und Aufzüge reduziert.

Die reduzierte Förderung gilt für Ausgaben bis zum 31.12.2025.

B.) NEUE INPS „GESTIONE SEPARATA“-SÄTZE UND OBERGRENZE - FREIBERUFLER

Die INPS hat die neuen Beitragssätze für die „gestione separata“ bekannt gegeben. Unter anderem werden die Beiträge für Freiberufler im Jahr 2024 sinken, wenn auch nur leicht!

Der INPS-Satz 2024 wird für Freiberufler 26,07% betragen (24%, wenn die Person bereits im Ruhestand ist oder in anderen Sozialversicherungsformen mitversichert ist, wie z. B. Gesellschafter und gleichzeitig Geschäftsführer von GmbHs).

Die Obergrenze für Freiberufler liegt 2024 bei Euro 119.650. Über diesen Betrag hinaus werden keine Sozialversicherungsbeiträge fällig.

WICHTIG: Das Mindesteinkommen, welches erzielt werden muss, damit das gesamte Jahr rentenmäßig anerkannt wird, beträgt Euro 18.415 Euro.

C.) NEUE INPS „IVS“-SÄTZE UND HÖCHSTGRENZEN - HANDWERKER UND GEWERBETREIBENDE

Für Handwerker und Gewerbetreibende wird der INPS-Satz 2024 auf 24,48% festgesetzt.

Es sei darauf hingewiesen, dass Handwerker und Gewerbetreibende im Gegensatz zu den Versicherten in der „gestione separata“ verpflichtet sind, einen jährlichen Mindestbeitrag zu leisten, der den Aufbau eines vollen Rentenjahres garantiert. Dieser Betrag (die so genannten Fixbeiträge oder „fissi“) beläuft sich in diesem Jahr auf etwa Euro 4.500.

Die Einkommenshöchstgrenze 2024, ab der keine Sozialversicherungsbeiträge mehr fällig werden, ist auf Euro 91.680 festgelegt.

D.) QUELLENSTEUER VON 4% BEI KONDOMINIEN

Ab Januar wurde eine kleine, aber wertvolle Vereinfachung für die Eigentümer von  Kondominien eingeführt.

Die Quellensteuer in Höhe von 4%, auf die meisten von der Eigentümergemeinschaft gezahlten Rechnungen, ist nicht mehr nach den üblichen Regeln monatlich zu entrichten, sondern bis zum Erreichen eines kumulativen Betrags von Euro 500, halbjährlich bis jeweils 16. Juni oder 16. Dezember.

Wir haben hier für Sie ein sehr komplexes Thema kurz und prägnant zusammen gefasst. Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine vertiefte Analyse im Zusammenhang mit Ihrem spezifischen Anliegen wünschen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung und freut sich darauf, Sie bestmöglich zu unterstützen.

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