Compliance 2026 - Allgemein

28.01.2026

Yasmine Brunoni

Yasmine Brunoni

kontaktiere mich

Auflistung der Hauptfälligkeiten für Gesellschaften und Einzelfirmen

1. MWSt. Jahreserklärung für das Jahr 2025

Deadline der Agentur der Einnahmen: 30.04.2026

  • In der Praxis muss man aber die errechnete MwSt. Schuld für die jährliche Abschlussrechnung schon am 16. März 2026 zahlen.
  • Für Buchhaltungen die von tax.mind geführt werden, muss der Mandant/die Mandantin nichts unternehmen.
  • Für externe Buchhaltungen bitten wir um Übermittlung der diesbezüglichen Unterlagen innerhalb Ende Februar (info@taxmind.bz).

2. LIPE 2026 (MWSt. Quartalsmeldung)

  • Für Buchhaltungen die von tax.mind geführt werden, muss der Mandant/die Mandantin nichts unternehmen.
  • Für externe Buchhaltungen bitten wir um Übermittlung der diesbezüglichen Unterlagen innerhalb den folgenden Deadlines (info@taxmind.bz):
LIPEDeadline AgenturÜbermittlung Dokumente
LIPE - I. QUARTAL 202601.06.202620.05.2026
LIPE - II. QUARTAL 2026 30.09.202631.08.2026
LIPE - III. QUARTAL 2026 30.11.202615.11.2026
LIPE - IV. QUARTAL 2026 31.01.2027 15.02.2027

3. CU 2026 Freiberufler + Modell 770

Deadline Agentur der Einnahmen: 31.04.2026

  • Für Buchhaltungen die von tax.mind geführt werden, übernehmen wir die Erstellung der CUs und der 770 Modelle. Der Mandant/die Mandantin übernimmt das versenden der jeweiligen CUs an die Freiberufler/innen.
  • Für externe Buchhaltungen: diese Erklärung wird in den meisten Fälle von Ihrem/Ihrer Lohnberater/in erledigt. Wir melden uns persönlich bei Ihnen um das genaue Prozedere, falls notwendig, auszumachen.

4. Steuererklärung für das Jahr 2025 (UNICO + IRAP) + ISA

Deadline Agentur der Einnahmen: 02.11.2026

  • Deadline in der Praxis schon im Frühling im Zuge der Erstellung des Jahresabschlusses, da im Juni bereits die erste Rate und der Restbetrag der Vorjahressteuer fällig sind (im Falle von Steuerschulden). Die zweite Rate wird dann im November eingezahlt.
  • Wir melden uns ab März bei Ihnen um das genaue Prozedere persönlich auszumachen.

5. Stempelmarken auf elektronische Rechnungen ohne MWSt. - 2026

  • Für Buchhaltungen die von tax.mind geführt werden, muss der Mandant/die Mandantin nichts unternehmen. Wir übernehmen die Zahlung auf für unsere Kunden im Pauschalsystem.
  • Die Einzahlung der Stempelmarke bei externe Buchhaltungen oder Freiberufler/innen übernimmt der Mandant/die Mandantin selbst mittels Portal der Agentur der Einnahmen. Bei Fragen dazu stehen wir gerne zur Verfügung.
  • Es gelten folgende Fristen:
StempelmarkenDeadline Agentur
I. QUARTAL 202601.06.2026
II. QUARTAL 2026 30.09.2026
III. QUARTAL 2026 30.11.2026
IV. QUARTAL 2026 02.03.2027

6. INTRASTAT

  • INTRA 2-bis (Wareneinkäufe)
    Monatlich nur ab > 350.000 Euro Einkäufe in einem der letzten 4 Quartalen. Fälligkeit innerhalb dem 25. des Folgemonats. Ansonsten nicht zu machen.
  • INTRA 2-quater (Einkauf Dienstleistungen )
    Monatlich nur ab > 100.000 Euro Einkäufe in einem der letzten 4 Quartalen. Fälligkeit innerhalb dem 25. des Folgemonats. Ansonsten nicht zu machen.
  • INTRA 1-bis (Warenverkäufe) + INTRA 1-quater (Verkauf Dienstleistungen)
    Monatlich ab Verkäufe > 50.000 Euro in einem der letzten 4 Quartalen. Ansonsten Trimestral (ohne Mindestschwelle). Fälligkeit innerhalb dem 25. des Folgemonats.

7. Konzessionsgebühr für Geschäftsbücher

Deadline Agentur der Einnahmen: 16.03.2026

  • Die Kapitalgesellschaften zahlen einmal jährlich eine Pauschalgebühr für die Vidimierung der Geschäftsbücher.
  • Die Zahlung erfolgt am 16. März 2026 und wird von uns für alle unsere Mandanten berechnet und mit F24 eingezahlt.

8. Stempelsteuer auf das Journal

Deadline Agentur der Einnahmen: 30.04.2026

  • Die Kapitalgesellschaften zahlen einmal jährlich eine Stempelsteuer für das Journal.
  • Für Buchhaltungen die von tax.mind geführt werden, muss der Mandant/die Mandantin nichts unternehmen.
  • Die Einzahlung der Stempelmarke bei externe Buchhaltungen übernimmt der Mandant/die Mandantin selbst. Bei Fragen dazu stehen wir gerne zur Verfügung.

ACHTUNG!

  • Die Fristen für Steuerzahlungen sind nicht aufgeführt, weil sie zu zahlreich (sic!) und zu unterschiedlich sind. Wir werden Sie bei jedem Anlass persönlich kontaktieren.
  • Die oben genannten Fristen gelten, vorbehaltlich möglicher gesetzlicher Fristverlängerungen durch die Regierung.
  • Selbstverständlich stehen wir Ihnen jederzeit für Fragen oder Unklarheiten zu den oben angeführten Themen zur Verfügung.