tax.pills News - April 2025

17.04.2025

Mattia Prevedello

Mattia Prevedello

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1. SCHEINGESELLSCHAFTEN: AB 2024 GELTEN HALBIERTE MINDESTUMSÄTZE
Die Regelung der Scheingesellschaften (società di comodo) soll verhindern, dass Vermögenswerte wie Immobilien, Fahrzeuge oder Wertpapiere auf Gesellschaften übertragen werden, obwohl sie in Wahrheit privat genutzt werden. Einfach erklärt: Wenn eine Gesellschaft Vermögen besitzt, muss sie jedes Jahr einen Mindestumsatz erzielen, welcher als Prozentsatz des Buchwerts der Vermögenswerte berechnet wird. Wird dieser Mindestumsatz nicht erreicht, gilt das Unternehmen als Scheingesellschaft, mit teils empfindlichen steuerlichen Nachteilen.

Das Problem: Diese Regel hat oft Unternehmen getroffen, die in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren oder deren Vermögen nicht privat genutzt wurde, die Unternehmen hatten einfach zu wenig Einnahmen im Verhältnis zu ihren Vermögenswerten. Ab der Steuererklärung für das Jahr 2024 wurden diese Mindestumsatz-Koeffizienten halbiert. Damit wird die Regel realistischer – und fairer.

2. KURZZEITVERMIETUNG ODER VIELLEICHT DOCH NICHT? 
Kurzzeitvermietungen sind Mietverträge mit einer Dauer unter 30 Tagen (auch an Touristen).
Vorteil: Solche Verträge müssen nicht beim Finanzamt registriert werden. Es fällt keine Registergebühr an und die Mieteinnahmen werden einfach in der jährlichen Steuererklärung angegeben. Aber Vorsicht: Wenn dieselbe Person innerhalb eines Kalenderjahres mehr als 30 Tage in derselben Wohnung bleibt, auch verteilt auf mehrere Aufenthalte, so gilt dies nicht mehr als Kurzzeitmiete. Für den Mieter, der 20 + 20 Tage in zwei verschiedenen Zeiträumen des Jahres bleibt, also insgesamt mehr als 30 Tage, kann kein Kurzzeitmietvertrag abgeschlossen werden, sondern es muss eine andere Vertragsform gefunden werden, die auf die übliche Weise beim Finanzamt (Agenzia delle Entrate) registriert wird.

3. ENTSCHÄDIGUNGEN BEI MIETVERTRÄGEN MIT CEDOLARE SECCA (PAUSCHALE MIETSTEUER)
Die cedolare secca ist eine pauschale Steuer auf Mieteinnahmen, mit festen Sätzen von 10 %, 21 % oder 26 %, welche von Privatpersonen angewendet werden kann. Im April 2025 hat das Finanzamt (Antwort 91/E) eine wichtige Klarstellung veröffentlicht: Auch Entschädigungen oder Zuschüsse, die man erhält, weil man Mietausfälle hatte, unterliegen der gleichen Besteuerung wie die entgangene Miete. Wenn also ein Mietvertrag mit cedolare secca bestanden hat und ein Ausgleich, in welcher Forma auch immer, bezahlt wird, dann ist dieser Betrag mit dem jeweiligen Steuersatz der cedolare secca zu versteuern und nicht mit dem normalen Steuertarif.

Wir haben hier für Sie ein sehr komplexes Thema kurz und prägnant zusammen gefasst. Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine vertiefte Analyse im Zusammenhang mit Ihrem spezifischen Anliegen wünschen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung und freut sich darauf, Sie bestmöglich zu unterstützen.