tax.pills News - Mai 2026
18.05.2026
A. ÖFFENTLICHE BEITRÄGE, CUP UND RECHNUNGEN
Auf dem Portal Fatture e Corrispettivi der Agentur der Einnahmen steht ab sofort eine neue Funktion zur Verfügung. Damit kann der CUP direkt in bereits ausgestellte elektronische Rechnungen integriert werden, auch wenn der Code ursprünglich nicht angegeben oder falsch eingetragen wurde.
So muss nicht das gesamte Dokument neu fakturiert werden. Vor allem wird dadurch das Risiko reduziert, den mit der öffentlichen Förderung verbundenen Beitrag zu verlieren.
B. STEUERBONI FÜR IMMOBILIEN BEI ERBSCHAFT
Renovierungsbonus, Ecobonus & Co.
Im Erbfall gehen die noch nicht genutzten Restraten der Bau- und Immobilienboni ausschließlich auf jene Erben über, die die Immobilie weiterhin tatsächlich und unmittelbar innehaben.
Die Möglichkeit, den Steuerbonus weiterhin in Anspruch zu nehmen, besteht daher nur so lange, wie der Erbe die Verfügbarkeit über die Immobilie behält. Das gilt auch dann, wenn die Immobilie nicht als Hauptwohnung genutzt wird.
Wird die Immobilie hingegen vermietet, unentgeltlich zur Nutzung überlassen oder verkauft, entfällt der Anspruch auf die Restraten für die betreffenden Jahre.
C. HYPERABSCHREIBUNG 2026: ES IST FAST SO WEIT
Das Durchführungsdekret liegt nun vor. Die Veröffentlichung im Amtsblatt steht zwar noch aus, und auch die entsprechenden Formulare auf dem GSE-Portal sind derzeit noch nicht verfügbar. Dennoch zeichnet sich bereits ab, dass für die Inanspruchnahme der Hyperabschreibung voraussichtlich gleich fünf Mitteilungen an den GSE erforderlich sein werden.
Vorgesehen sind insbesondere:
- eine oder mehrere „vorbeugende“ Mitteilungen für jede Produktionsstätte, auf die sich die Investitionen beziehen. Dabei ist für 4.0-Güter das voraussichtliche Datum der Vernetzung und für Güter, welche eine Steigerung der Energieeffizienz zur Folge haben, das Datum der Inbetriebnahme anzugeben;
- innerhalb von 60 Tagen eine Mitteilung zur Bestätigung der Investition mit einer Anzahlung von mindestens 20%. Diese darf sich weder auf andere Güter noch auf höhere Beträge beziehen als jene, die bereits zuvor mitgeteilt wurden;
- nach Abschluss der Investitionen und nach erfolgter Vernetzung der 4.0-Güter, jedenfalls bis spätestens 15.11.2028, eine oder mehrere Abschlussmitteilungen. Diese beziehen sich auf ein oder mehrere Güter, die Gegenstand der Bestätigungsmitteilung waren. Diese müssen durch Bestätigungen über das Vorliegen der erforderlichen Unterlagen, insbesondere durch das beeidete technische Gutachten und die buchhalterische Bescheinigung, ergänzt werden.
Die Erhöhung gilt ab dem Steuerzeitraum, in dem die Abschlussmitteilung an den GSE erfolgt, sofern das Gut im selben Zeitraum in Betrieb genommen wurde.
Zusätzlich sind zwei neue periodische Mitteilungen vorgesehen, die zur Überwachung der Ausgaben zu übermitteln sind: jeweils bis zum 20. Januar und bis zum darauffolgenden 30. Juni.
Kurz gesagt, das ganze wird eine Mitteilungsschlacht.
D. VERLÄNGERUNG DER STEUERZAHLUNGEN FÜR ISA-SUBJEKTE UND PAUSCHALBESTEUERTE
Da die erforderlichen ministeriellen Programme fehlen und auch in diesem Jahr, wie fast immer, hinter dem Zeitplan liegen, ist es häufig kaum möglich, die Frist vom 30. Juni für die Steuerzahlungen einzuhalten. Die Regierung hat daher eine Verlängerung der Zahlungsfristen für ISA-Steuerpflichtige und Pauschalbesteuerte angekündigt. Die Frist vom 30. Juni soll auf den 20. Juli verschoben werden.
Eine offizielle Bestätigung bleibt abzuwarten.
E. ZWEIJÄHRIGER CONCORDATO PREVENTIVO (Vorabvergleich)
Beim zweijährigen Vorabvergleich für die Jahre 2026 und 2027 bestehen weiterhin Unsicherheiten. Die Software fehlt noch und die Regierung strebt eine Verlängerung bis zum 31. Oktober 2026 für die Übermittlung der Teilnahmeerklärung an die Agentur das Einnehmen an.
Das Ganze erfolgt kurz vor der Frist für die Steuerzahlungen, die eng mit dem Vorabvergleich verbunden ist. Diese Zahlungsfrist wurde zwar in diesen Tagen verlängert, fällt aber weiterhin in die Mitte des Monats Juli.
Wir haben hier für Sie ein sehr komplexes Thema kurz und prägnant zusammen gefasst. Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine vertiefte Analyse im Zusammenhang mit Ihrem spezifischen Anliegen wünschen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung und freut sich darauf, Sie bestmöglich zu unterstützen.
