tax.pills News: Haushaltsgesetz (Stand November 2023)

28.11.2023

Matthias Dilitz

Matthias Dilitz

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Das Haushaltsgesetz 2024 wird immer konkreter, wobei eine definitive Verabschiedung noch nicht erfolgt ist, und somit können sich noch Änderungen ergeben.

Im Folgenden geben wir einen kurzen Überblick über einige Themen:

1. Verlängerung Spekulationsfrist auf 10 Jahre für Immobilien, welche mit dem Superbonus saniert wurden. Es sind Voraussetzungen definiert, welche die Anwendung der neuen erweiterten Spekulationsfrist ausschließen:

  • Das Steuerguthaben wurde nicht verkauft;
  • Es wurde lediglich ein Bonus von 90% angewendet;
  • Die Immobilie wurde Großteiles als Hauptwohnung genutzt;
  • Die Immobilie wurde auf dem Erbschaftswege übertragen;

2. Steuereinbehalt bei Widergewinnungsarbeiten wird ab 2024 von 8% auf 11% erhöht. Für Firmen, welche die Arbeiten durchführen, bedeutet dies, dass noch einmal 3% weniger von der ausgestellten Rechnung kassiert werden und als Vorsteuer vom Staat kassiert werden.

3. Vermögenssteuer auf Immobilien im Ausland (IVIE) wird ab 2024 von 7,6 Promille auf 10,6 Promille erhöht. Immobilien, welche in Italien steuerlich ansässige Personen im Ausland besitzen, unterliegen der Vermögenssteuer IVIE, welche mit der IMU in Italien vergleichbar ist. Diese Steuer wird ab 2024 nicht mehr 7,6 Promille betragen, sondern 10,6 Promille.

4. Auch für 2024 gibt es die Möglichkeit Beteiligungen und Grundstücke aufzuwerten, wobei eine Ersatzsteuer von 16% auf den aufgewerteten Wert fällig wird. Durch die Aufwertung der Grundstücke und Beteiligungen kann bei einem Verkauf die Steuerlast reduziert werden. Da die Aufwertungssteuer auf den gesamten aufgewerteten Wert zu bezahlen ist, ist im Einzelfall genau zu bewerten ob dies steuerlich interessant ist oder nicht.

5. Möglichkeit für Berichtigung der Bestände (durch fehlerhafte Bewertungen oder Buchungsfehler) durch die Zahlung einer Ersatzsteuer von 18%. Sollten die Bestände, aus welchen Gründen auch immer, in der Bilanz zu hoch oder zu tief angesetzt sein, dann können diese durch die Zahlung der Ersatzsteuer von 18% berichtigt werden.

6. Ab 2024 werden die Begünstigungen des so genannten "Impatriati"-Regimes grundlegend geändert. (ex. Rientro dei cervelli). Achtung: bis 31.12.2023 kann der Wohnsitz noch nach den alten Regeln verlegt werden. Es werden nicht mehr 70% des Einkommens steuerlich freigestellt sondern nur mehr 50%. Außerdem gilt eine Einkommensobergrenze von € 600.000,00. Die Begünstigung wird an die Qualifikation (Uni) einer Person gekoppelt und diese darf drei Jahre vor Eintritt nicht in Italien steuerlich ansässig gewesen sein. Zudem darf das Einkommen nicht von einem Subjekt bezogen werden, welches zur der Unternehmensgruppe des vorherigen Arbeitgebers gehört. 
WICHTIG: Für Personen, welche den anagraphischen Wohnsitz vor dem 31.12.2023 nach Italien verlegen, gelten die neuen Regeln noch nicht.

Wir haben hier für Sie ein sehr komplexes Thema kurz und prägnant zusammen gefasst. Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine vertiefte Analyse im Zusammenhang mit Ihrem spezifischen Anliegen wünschen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung und freut sich darauf, Sie bestmöglich zu unterstützen.

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