tax.pills News - März 2024

28.03.2024

Matthias Dilitz

Matthias Dilitz

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A.) QUADRO RW: AB 01.01.2024 AUCH IM MOD. 730

Bis zum letzten Jahr, war eine Meldung des Auslandsvermögens nur in der ordentlichen Steuererklärung möglich (Mod. Persone fisiche). Aus diesem Grund mussten diejenigen Personen, die die vereinfachte Steuererklärung Mod. 730 abgefasst haben, eine zusätzliche Erklärung für das Auslandsvermögen versenden.

Ab diesem Jahr kann das Auslandvermögen (Immobilien, Bankkonten, Finanzanlagen, ausländische Währungen, Kryptowährungen) im vereinfachten Modell 730 im Feld “W” gemeldet werden.

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B.) PLUSVALENZ AUF KRYPTOWÄHRUNGEN

Wurden im Jahr 2023 Plusvalenzen durch den Handel von Kryptowährungen vom mehr als Euro 2.000 realisiert, so sind diese der Besteuerung von 26% zu unterwerfen. Gewinne unter Euro 2.000 sind bei Plusvalenzen aus Kryptowährungen steuerfrei.

Der Moment in welche die Plusvalenz steuerlich zu berücksichtigen ist, ist der Moment, in welchem in eine gewöhnliche Währung oder in eine Kryptowährung, welche an den Wert einer gewöhnlichen Währung gekoppelt ist, gewechselt wird.

C.) STEUERBONI: TRANSITION 5.0 (BONUS TRANSIZIONE 5.0)

Für Neuinvestitionen in intelligente Maschinen (Industrie 4.0) der Jahre 2024 und 2025, welche eine Reduzierung des Energiebedarfs um mindestens 3% (gesamte Produktionsstätte) bzw. 5% (für Produktionsprozess der spezifischen Investition) zu Folge hat, sieht der Art. 38 des DL 19/2024 ein Steuerguthaben abhängig vom Umsatz und der Energieeinsparung zwischen 5% und 45% vor.

Interessant ist, ob beispielsweise eine Photovoltaikanlage förderbar ist, da diese die Energieeinsparung ja nicht primär verursacht? Die Antwort darauf lautet: Es kommt darauf an, ob die Photovoltaikanlage gemeinsam mit anderen Investitionen in Güter 4.0 realisiert wurde. Wenn ja, ist die Förderung unter bestimmten Voraussetzungen anwendbar, im gegenteiligen Fall nicht.

Details folgen, sobald die Durchführungsbestimmungen veröffentlicht wurden.

Steuergutschrift für Investitionen 5.0Energieeinsparung gesamte ProduktionsstätteEnergieeinsparung einzelner Produktionsprozess

35% für Investitionen bis zu €2,5 Mio.
15% für Investitionen > €2,5 Mio. und bis zu  €10 Mio.
5% für Investitionen von > €10 Mio. und bis zu €50 Mio.

mindestens 3%mindestens 5%

40% für Investitionen bis zu €2,5 Mio.
20% für Investitionen > €2,5 Mio. und bis zu €10 Mio.
10% für Investitionen von >€10 Mio. und bis zu €50 Mio.

mindestens 6%mindestens 10%

45% für Investitionen bis zu €2,5 Mio.
25% für Investitionen > €2,5 Mio. und bis zu  €10 Mio.
15% für Investitionen von >€10 Mio. und bis zu €50 Mio.

mehr als 10%mehr als 15%


D.) FORFETTARIO: ELEKTRONISCHE VERSENDUNG DER AUSLANDSRECHNUNG

Seit 01.01.2024 sind alle Forfettario-Positionen verpflichtet eine elektronische Rechnung auszustellen. Bei Käufen im Ausland musste der Pauschalsteuerpflichtige bisher lediglich die für den ausländischen Kauf berechnete italienische Mehrwertsteuer entrichten. Da die Rechnungen von nun an "elektronisch" sein sollen, muss man nun auch die ausländischen Rechnungen elektronisch registrieren (im Fachjargon: Integration der Rechnung).

Um dieser Verpflichtung nachkommen zu können, bitten wir alle Interessenten, uns (sofort nach Erhalt) ihre ausländischen Einkaufsrechnungen zuzusenden!

Wir bitten Sie auch, uns vor größeren Einkäufen bei ausländischen Lieferanten zu kontaktieren.

E.) STEUERLICHER WOHNSITZ AB 2024

Eine Person gilt in Italien als steuerlich ansässig, wenn der Wohnsitz oder das Domizil der Person mindestens für das Halbe Jahr in Italien ist.

Der Wohnsitz wird eindeutig laut Art. 43 des Zivilgesetzbuches definiert und hat 2024 keine Änderung erfahren.

Eine Änderung hat die Definition des Domizils erfahren, und zwar wird jetzt der Lebensmittelpunktes über persönliche und familiäre Interessen (und nicht mehr über wirtschaftliche) definiert. Es geht nun, viel mehr als in Vergangenheit, um die persönlichen Beziehungen einer Person.

Wir haben hier für Sie ein sehr komplexes Thema kurz und prägnant zusammen gefasst. Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine vertiefte Analyse im Zusammenhang mit Ihrem spezifischen Anliegen wünschen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung und freut sich darauf, Sie bestmöglich zu unterstützen.

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