Case study: Steuerliche Ansässigkeit natürlicher Personen in Italien
19.09.2025
Seit 2024 hat sich die Rechtslage zur steuerlichen Ansässigkeit in Italien geändert.
Das Thema ist von grundlegender Bedeutung für alle, die (auch) im Ausland arbeiten, aus dem Ausland kommen oder dorthin ziehen möchten. Die steuerlichen Auswirkungen, in Bezug auf Compliance und Steuerlast, sind erheblich. Das Gesetz legt die Kriterien fest, nach denen eine natürliche Person in Italien als steuerlich ansässig gilt.
Die Kriterien:
Eine natürliche Person gilt in Italien als steuerlich ansässig, wenn diese für den überwiegenden Teil des Steuerjahres (mindestens 183 Tage oder 184 in Schaltjahren) mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Eintragung im Melderegister der ansässigen Bevölkerung
Wer im Melderegister einer italienischen Gemeinde eingetragen ist, gilt als steuerlich ansässig, sofern nicht das Gegenteil bewiesen wird (z. B. durch den Nachweis, dass weder Wohnsitz, Domizil noch tatsächliche Anwesenheit auf italienischem Staatsgebiet bestehen). - Domizil in Italien
Als Domizil gilt der Ort, an dem die Person den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen und Geschäfte hat, einschließlich familiärer und persönlicher Beziehungen. Zu den persönlichen und familiären Bindungen zählen Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft, sowie dauerhafte persönliche Beziehungen, wie etwa eine Lebensgemeinschaft. - Residenz in Italien
Dies ist der Ort, an dem die Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, also dort, wo sie regelmäßig lebt. - Physische Anwesenheit auf italienischem Staatsgebiet
Hierbei handelt es sich um die tatsächliche und fortdauernde Anwesenheit in Italien, ungeachtet der Beweggründe.
Die Voraussetzungen sind alternativ: Es genügt, dass eines der genannten Kriterien für den überwiegenden Teil des Steuerjahres erfüllt ist, um die steuerliche Ansässigkeit in Italien zu begründen. Darüber hinaus gilt: Wer den überwiegenden Teil des Jahres von Italien aus im Homeoffice arbeitet, wird als steuerlich ansässig betrachtet, auch wenn sich der Arbeitgeber im Ausland befindet.
Konsequenzen bei steuerlicher Ansässigkeit in Italien:
- In Italien steuerlich Ansässige unterliegen der Besteuerung ihres Welteinkommens (worldwide taxation), d. h. sämtlicher Einkünfte, unabhängig davon, wo diese erzielt wurden.
- Nicht in Italien steuerlich Ansässige werden hingegen nur mit jenen Einkünften in Italien besteuert, die auf italienischem Staatsgebiet erzielt werden.
Doppelansässigkeit und internationale Abkommen
Es kann vorkommen, dass eine Person nach den jeweiligen innerstaatlichen Regelungen in mehreren Staaten als steuerlich ansässig gilt. In solchen Fällen:
- kommen die Kriterien der Doppelbesteuerungsabkommen zur Anwendung, um den Staat der tatsächlichen Ansässigkeit zu bestimmen;
- können im Ausland gezahlte Steuern auf die in Italien geschuldete Steuer angerechnet werden, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden.
Die Feststellung der steuerlichen Ansässigkeit ist ein zentrales Element für die korrekte Anwendung der italienischen Steuervorschriften.
Kurz gesagt: Eine sorgfältige Prüfung der steuerlichen Ansässigkeit ist unerlässlich, um die eigene steuerliche Position vorausschauend zu planen und das Risiko von Beanstandungen durch die Finanzverwaltung zu minimieren.
Wir haben hier für Sie ein sehr komplexes Thema kurz und prägnant zusammen gefasst. Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine vertiefte Analyse im Zusammenhang mit Ihrem spezifischen Anliegen wünschen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung und freut sich darauf, Sie bestmöglich zu unterstützen.

