tax.pills News - Juli 2024

31.07.2024

Mattia Prevedello

Mattia Prevedello

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A.) Vorab-Konkordat (Concordato preventivo biennale)

Mit einem Dekret im Juni 2024 wurde das so genannte Concordato Preventivo Biennale (CPB) mit großem Tamtam "eingeführt". Eine potenziell radikale Neuerung in der Art und Weise, wie in Italien Steuern berechnet und bezahlt werden. Wenige Wochen nach dem "Start" scheint das CPB jedoch bereits "abgestürzt" zu sein.

Aber der Reihe nach: Ohne an dieser Stelle unnötig ins Detail zu gehen, handelt es sich bei der CPB um eine Regelung für kleine und mittelständische Unternehmen, einschließlich Freiberufler (und Pauschalsteuerpflichtige/Forfettari), bei der der Steuerpflichtige, anstatt sein tatsächliches Einkommen zu versteuern, einen "Pakt" mit der Steuerbehörde schließt, indem er im Voraus sein künftiges Zweijahreseinkommen vereinbart.

 

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In der Praxis wird anhand der Daten der Steuererklärung für das Jahr 2023 im Voraus festgelegt, wie viel Steuern ich für die Jahre 2024 und 2025 zu zahlen habe und das alles unabhängig von den tatsächlichen Daten und ausschließlich auf der Grundlage der ISA-Daten, die der Agentur der Einnahmen in den vergangenen Jahren erhoben wurden.

Im Wesentlichen handelt es sich bei der vorliegenden Regelung, um ein hohes Wagnis. Das Ganze ist allerdings mit nicht wenigen praktischen und rechtlichen Unsicherheiten sowie nicht unerheblichen bürokratischen Auflagen verbunden.

Aus diesem Grund und aufgrund einiger Kritikpunkte aus der Fachwelt wird die Regierung demnächst Korrekturen erlassen, um das Instrument schmackhafter und klarer zu gestalten.

Wir werden Sie darüber auf dem Laufenden halten und, wenn wir es für sinnvoll halten, mit jedem von Ihnen persönlich Kontakt aufnehmen.

B.) Superbonus: Besteuerung beim Verkauf der Immobilie - Wie man sie vermeiden kann 

Wie bereits in der Vergangenheit erwähnt, hat die Regierung ab dem 1. Januar 2024 eine Regelung zur Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von Immobilien eingeführt, für die der Superbonus in Anspruch genommen wurde.

Mit der Antwort auf die Anfrage (Interpello) 156/E vom Juli 2024 beschreibt die Agentur der Einnahmen selbst eine mögliche Lösung, um die Besteuerung des realisierten Veräußerungsgewinns zu vermeiden:

  • Abschluss eines Vorvertrags und Abschluss der Transaktion erst nach Ablauf der Zehnjahresfrist, nach der der Verkauf nicht mehr steuerpflichtig ist,
  • Den Verkauf mit einem "Eigentumsvorbehalt" und der Zahlung der Immobilie in Raten mit Zahlung des Restbetrags nach Ablauf der Zehnjahresfrist vorsehen. Auf diese Weise kommt der Käufer sofort in den Genuss der Immobilie, wird aber erst nach zehn Jahren Eigentümer, wenn er den Restbetrag an den Verkäufer zahlt, der damit keinen Veräußerungsgewinn zu versteuern hat.

C.) Fotovoltaikanlagen und Landwirtschaft

Das so genannte Gesetzesdekret über die Landwirtschaft 2024 sieht vor, dass Freiflächen-Photovoltaikanlagen, die ab dem 1. Januar 2026 in Betrieb genommen werden, nicht mehr als "landwirtschaftliche" Einkünfte besteuert werden können, sondern gesondert als gewerbliche Einkünfte (d.h. normal) besteuert werden müssen.

 

Wir haben hier für Sie ein sehr komplexes Thema kurz und prägnant zusammen gefasst. Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine vertiefte Analyse im Zusammenhang mit Ihrem spezifischen Anliegen wünschen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung und freut sich darauf, Sie bestmöglich zu unterstützen.