tax.pills News - September 2024
18.09.2024
A. AUFWERTUNG BETEILIGUNGEN UND GRUNDSTÜCKE
Wie bereits in einer vorhergehenden Taxpill beschrieben, ist im Jahre 2024 wiederum eine steuerliche Aufwertung von Beteiligungen und Grundstücken möglich.
Eine steuerliche Aufwertung kann im Falle eines Verkaufs der Beteiligung oder des Grundstücks Vorteile mit sich bringen.
Um die Aufwertung durchzuführen ist eine vereidete Schätzung des Assets und die Zahlung der Ersatzsteuer von 16% notwendig (auch in Raten).
Die ursprüngliche Fälligkeit für die Bezahlung der Ersatzsteuer wurde mit dem so genannten “Decreto Omnibus” von Juni 2024 auf 30.11.2024 verschoben.
In der Antwort auf die Anfrage Nr. 169 an die Agentur der Einnahmen wurde zudem bestätigt, dass eine Aufwertung und ein nachfolgender Verkauf des Assets keine Praktik der Steuervermeidung darstellt.
B. FLAT TAX BEI ZUZUG AUS DEM AUSLAND
Im “Decreto Omnibus” wurde die Flat Tax für ausländische Einkommen von neu Zugezogenen von Euro 100.000 auf Euro 200.000 erhöht.
Durch diese Ersatzsteuer kann eine neu Zugezogene Person alle Steuern, welche auf ausländische Einkommen in Italien anfallen würden, abgelten.
C. REDDITOMETRO: JA – NEIN – VIELLEICHT
Wie bereits früher beschrieben hätte der so genannte “Redditometro” wieder eingeführt werden sollen. Es handelt sich um eine Kontrolle, welche das Einkommen mit den Ausgaben vergleicht und wenn diese nicht zum Lebensstil passen, dann können steuerliche Beanstandungen folgen.
Einen Tag (1!) nach Inkrafttreten des “Redditometro” hat die Regierung diesen wieder einkassiert.
Nun wurden Limits definiert, ab welchen die steuerliche Beanstandung trotzdem möglich sein wird. Einerseits muss die Abweichung, zum erklärten Einkommen mindestens das Zehnfache der gesetzlichen Sozialzulage (“assegno sociale”) sein, was für 2024 ca. Euro 69.700 sind, sein und andererseits müssen die realen Einnahmen (z. B. Eingänge auf Bankkonto) die erklärten Einkommen um mindestens 20% übersteigen.
D. DOPPELBESTEUERUNG AUSLÄNDISCHE DIVIDENDEN AN PRIVATPERSONEN
Das Urteil Nr. 68/2024 des Kassationsgerichtshofes bestätigt, dass ausländische Dividenden nicht doppeltbesteuert werden dürfen (im Ausland und in Italien).
Dieses Urteil abermals die Haltung des Kassationsgerichtshofes, dass die Agentur der Einnehmen Rückforderungen der zu viel bezahlten Quellensteuern, nicht ablehnen darf, wenn diese insgesamt höher ausfallen als in den Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehen.
Die Agentur der Einnahmen hat in Vergangenheit teilweise einerseits die Anrechnung der ausländischen Steuer verwehrt (Pflicht der Anwendung der Ersatzsteuer) und andererseits auch die Rückerstattung der zu viel bezahlten Steuer abgelehnt.
Die Hoffnung ist, dass die Agentur der Einnahmen ab jetzt Vorgehensweise ändern wird.
E. REDUZIERUNG STEUERSTRAFEN SEIT 1. SEPTEMBER 2024
Seit 1. September 2024 ist eine Reduzierung der Strafen für verschiedene Vergehen in Kraft getreten. Davon betroffen sind beispielsweise verspätete Zahlungen, fehlerhafte bzw. verspätete Rechnungsstellung und fehlerhafte bzw. verspätete Versendung von Steuererklärungen.
Die Strafen für eine fehlerhafte Steuererklärung wurden beispielsweise von 90% auf 70% gesenkt (auf die zusätzlich geschuldete Steuer).
F. STEUERABSETZBETRAG TRANSITIONSPLAN 5.0
Das Portal für die Vormerkung der Mittel in Bezug auf den Transitionsplan 5.0 ist seit 6. August 2024 aktiv. Das Portal ist über die GSE-Website per SPID zugänglich.
Zur Erinnerung: Das Gesetz, sieht je nach Investitionsvolumen und Energieeinsparung, Förderungen in Höhe zwischen 5% und 45% vor. Die Begünstigung gilt für Investitionen, welche zwischen 1. Januar 2024 und 31. Dezember 2024 realisiert wurden.
Die Investitionen müssen zu Energieeinsparungen zur Folge haben, wobei die Einsparung ganze Produktionsstätten oder nur einzelne Produktionsprozesse betreffen kann. Dabei muss die Einsparung mindestens 5% betragen.
Wir haben hier für Sie ein sehr komplexes Thema kurz und prägnant zusammen gefasst. Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine vertiefte Analyse im Zusammenhang mit Ihrem spezifischen Anliegen wünschen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung und freut sich darauf, Sie bestmöglich zu unterstützen.

