Case Study: Steuerlicher Abzug von Grundstückswerten beim Kauf oder Bau von Betriebsimmobilien

23.10.2023

Mattia Prevedello

Mattia Prevedello

kontaktiere mich

KURZ UND PRÄGNANT: 20% (oder 30% bei Industriegebäude) des Kaufpreises einer Betriebsimmobilie sind NICHT steuerlich abziehbar.

Seit 2006 ist es für steuerliche Zwecke verpflichtend (und der Buchhaltungsstandard OIC16 rät, dies auch für buchhalterische Zwecke zu tun), den Grundstücksanteil vom Gesamtwert der Betriebsimmobilien (nach Art und Zweck) zu trennen:

  1. Ist der Wert des Grundstücks nicht bekannt, muss ein Pauschalwert von 20% bzw. 30% bei Industriegebäuden angesetzt werden.
  2. Die Regel gilt für die Berechnung der IRES, IRAP und IRPEF.
  3. Die Regel gilt auch für Leasingoperationen, sowohl für den Kauf als auch für den Bau.
  4. Wenn das Grundstück separat erworben wurde (separate notarielle Urkunde!) wird die Regel nicht angewendet, da der Wert des Grundstücks separat ausgewiesen werden kann. Die Baukosten sind natürlicherweise voll abzugsfähig. Das Gleiche gilt für die Renovierung nach dem Kauf.
tax.mind

Wir haben hier für Sie ein sehr komplexes Thema kurz und prägnant zusammen gefasst. Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine vertiefte Analyse im Zusammenhang mit Ihrem spezifischen Anliegen wünschen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung und freut sich darauf, Sie bestmöglich zu unterstützen.

tax.pills 10/2023 herunterladen