Case Study: Neuerungen bei der Vermietung von Gästezimmern und Ferienwohnungen in Südtirol

22.04.2026

Natalie Portogallo

Natalie Portogallo

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Die Autonome Provinz Bozen hat kürzlich wichtige Neuerungen im Bereich der Vermietung von Gästezimmern und möblierten Ferienwohnungen eingeführt.

Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit

Die neue Regelung sieht vor, dass für die Ausübung der Tätigkeit folgende Anforderungen erfüllt sein müssen:

  • Eintragung im Handelsregister (ausgenommen sind „Urlaub auf dem Bauernhof“ sowie touristische Kurzzeitvermietungen von bis zu zwei Wohnungen);
  • gut sichtbare Auszeichnung der Preise für die angebotenen Leistungen (auf jeder Etage mit Zimmern oder Wohnungen; bei variablen Preisen muss die Preistafel in jeder Einheit vorhanden sein);
tax.mind
  • Ausübung der Tätigkeit direkt durch die Person, die die SCIA/SUAP eingereicht hat, oder durch eine beauftragte Person mit den erforderlichen Voraussetzungen;
  • Besitz einer angemessenen beruflichen Qualifikation.

Die neuen Bestimmungen gelten (unabhängig davon, ob eine MwSt.-Nummer vorliegt oder nicht), wenn die Immobilie mehr als viermal pro Jahr vermietet wird und/oder wenn die Tätigkeit über Vermittler (z. B. Airbnb) beworben oder abgewickelt wird.

Zur Information: In der vorherigen Gesetzesfassung war vorgesehen, dass die Tätigkeit im selben Gebäude ausgeübt werden muss, in dem die Person ihren Wohnsitz oder Rechtssitz hat. Diese Bestimmung wurde aus Gründen der Verfassungswidrigkeit aufgehoben.

Inkrafttreten der Verpflichtung (insbesondere hinsichtlich der beruflichen Qualifikation)

  • Für neue Tätigkeiten: Die Qualifikation ist bereits bei Einreichung der SUAP erforderlich.
  • Für bestehende Tätigkeiten (SUAP ab dem 17. August 2022): Übergangsfrist bis zum 20. Juni 2027 zur Anpassung.
  • Personen mit SUAP vor dem 17. August 2022 sind ausgenommen.

Die operativen Modalitäten zur Übermittlung der erforderlichen Nachweise an die Gemeinden sind noch in Ausarbeitung. Voraussichtlich wird die Übermittlung der Unterlagen per PEC an das zuständige Lizenzamt erforderlich sein.

Erwerb der beruflichen Qualifikation

Die bedeutendste Neuerung betrifft die Qualifikation, die durch eine der folgenden alternativen Möglichkeiten nachgewiesen werden muss:

1. Schul- oder Ausbildungsabschlüsse

  • Nachweis einer beruflichen Ausbildung  im Tourismus- oder Gastronomiebereich von öffentlichen oder anerkannten Einrichtungen.
  • Abschluss einer weiterführenden Schule oder ein Hochschulabschluss (auch Bachelor) in denselben Bereichen.

2. Spezialisierter Kurs

  • Teilnahme an einem spezifischen Kurs für touristische Vermietung (mindestens 80 Stunden, davon mindestens 50 % in Präsenz);
  • Teilnahme an mindestens 90 % der Unterrichtseinheiten;
  • Bestehen der Abschlussprüfung.

Der Kurs muss verpflichtend folgende Inhalte umfassen:

  • Empfang und Gastfreundschaft;
  • Recht und Betriebswirtschaft;
  • Gästemanagement und Veranstaltungen;
  • Marketing und Organisation;
  • lokale Produkte und Region;
  • Geschichte, Kultur und Geografie Südtirols;
  • Digitalisierung und Gästemanagement.

Entsprechende Kurse werden bereits angeboten, beispielsweise von der VPS („Vereinigung privater Zimmervermieter“).

3. Bereits anerkannte berufliche Qualifikation (Art. 22 LG 58/1988) 

Auch bereits erworbene Qualifikationen werden anerkannt, z. B. durch:

  • Abschluss eines spezifischen Fachkurses;
  • Bestehen einer Eignungsprüfung zur Führung eines Beherbergungsbetriebs;
  • mindestens zweijährige Berufserfahrung im Sektor innerhalb der letzten fünf Jahre (auch nicht durchgehend).

4. Ausländische Abschlüsse 
Auch im Ausland erworbene Abschlüsse werden anerkannt, sofern sie gleichwertig sind und den Anforderungen entsprechen (einschließlich Teilnahme an mindestens 90 % der Unterrichtseinheiten).

Wir haben hier für Sie ein sehr komplexes Thema kurz und prägnant zusammen gefasst. Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine vertiefte Analyse im Zusammenhang mit Ihrem spezifischen Anliegen wünschen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung und freut sich darauf, Sie bestmöglich zu unterstützen.