tax.pills News - März 2025
25.03.2025
1. KATASTROPHENVERSICHERUNGEN: ABSCHLUSS BIS ZUM 31. MÄRZ
Wie schon in verschiedenen vorherigen Rundmails beschrieben, erinnern wir Sie daran, dass der Abschluss einer Versicherungspolizze gegen Schäden durch Katastrophenereignisse bis zum 31. März 2025 erfolgen muss.
Verpflichtet sind alle im Handelsregister eingetragenen Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmen und Gesellschaften, mit Ausnahme von Freiberuflern und Landwirten. Fahrzeuge, die im Automobilregister (PRA) eingetragen sind ausgeschlossen. Im Falle der Anmietung von Immobilien besteht die Verpflichtung für jenes Subjekt, welches die Immobilie nutzt. Falls andere Nutzungstitel (Fruchtgenuss, Leihe etc.) bestehen, bitten wir Sie uns zu kontaktieren.
Was ist im Falle des Nichtabschlusses einer solchen Versicherung vorgesehen?
- Ausschluss von öffentlichen Beiträgen, Subventionen oder wirtschaftlichen Vorteilen aus öffentlichen Mitteln, einschließlich solcher, die zur Bewältigung von Notfällen aufgrund von Naturkatastrophen und Desastern bestimmt sind;
- Ausschluss von der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen.
2. EINTRAGUNG DER PERSÖNLICHEN PEC-ADRESSE FÜR GESCHÄFTSFÜHRER IM HANDELSREGISTER
Alle Geschäftsführer von Unternehmen in Gesellschaftsform (Personen- und Kapitalgesellschaften) sind verpflichtet, ihre persönliche PEC-Adresse im Handelsregister einzutragen. Diese Verpflichtung gilt auch für Gesellschaften, die vor dem 1. Januar 2025 gegründet wurden. Diese müssen bis zum 30. Juni 2025 die Eintragung der PEC-Adresse in der Handelskammer vornehmen. Die Verpflichtung betrifft alle, die formell die Befugnis zur Führung und Organisation der Gesellschaft haben, einschließlich der Liquidatoren. Wir fordern alle Betroffenen auf, eine PEC-Adresse zu eröffnen und uns diese mitzuteilen.
3. WERBEBONUS
Vom 1. März bis zum 31. März ist es wie jedes Jahr möglich, den Steuerbonus für Werbeinvestitionen für die im Jahr 2025 getätigten oder zu tätigenden Investitionen vorzumerken. Das Steuerguthaben wird in Höhe von 75% des zusätzlichen Wertes, im Vergleich zum Vorjahr, gewährt. Achtung: Als Zuwachs wird der Anstieg der Investitionen von einem Jahr zum nächsten angesehen, während angenommen wird, dass kein Zuwachs besteht, wenn im Vorjahr die Werbeausgabe Null war. Die Ausgaben müssen für Werbekampagnen auf Tages- und Wochenzeitungen, auch online, getätigt werden.
4. NEUE ATECO-CODES AB DEM 1. APRIL 2025:
Ab dem 1. Januar 2025 gilt die neue Klassifikation der ATECO-Codes 2025, die ab dem 1. April 2025 eingeführt wird. Die Handelskammern werden, wenn nötig, automatisch den ATECO-Code des Unternehmens aktualisieren.
5. VERLÄNGERUNG DER MODALITÄT ZUR GENEHMIGUNG VON BILANZEN FÜR DAS JAHR 2025
Für das Jahr 2025 ist es weiterhin möglich, ordentliche und außerordentliche Gesellschaftsversammlungen auf telematischem Wege abzuhalten.
6. EINKÄUFE BEI LIEFERANTEN MIT MEHRWERTSTEUERNUMMER "EX": DAS NEUE GRENZÜBERSCHREITENDE FREISTELLUNGSREGIME DER EU
Wie bereits im letzten Rundschreiben erwähnt, wurde ein neues grenzüberschreitendes Regime für kleine Unternehmen eingeführt, das es ihnen ermöglicht, Waren in ein anderes Mitgliedsland zu verkaufen, ohne die entsprechenden Mehrwertsteuerpflichten erfüllen zu müssen. In diesem Fall erhält das italienische Unternehmen eine Rechnung von einem Lieferanten mit einer Mehrwertsteuernummer, die mit dem Suffix "EX" endet. Die Rechnung enthält Nettobeträge ohne MwSt. und ist mit einer Notiz versehen, die die Anwendung des grenzüberschreitenden Freistellungsregimes angibt. Darüber hinaus muss der italienische Betreiber weder Reverse Charge anwenden, noch die Rechnung integrieren.
Das italienische Unternehmen, das Dokumente von einem ausländischen Unternehmen mit der Kennung "EX" erhält, muss sicherstellen, dass dieser Code registriert ist, indem es ihn auf der entsprechenden Plattform "SME-on-the-web" unter folgendem Web-Link überprüft: SME Verification.
7. GEFÖRDERT WERDEN AUCH RÜCKKEHRER OHNE HOCHSCHULABSCHLUSS, ABER MIT ENTSPRECHENDER BERUFSERFAHRUNG
Nach diversen Anfragen bei der Agentur der Einnahmen wurde bestätigt, dass für die "Definition von hochqualifizierten Arbeitskräften im Rahmen des neuen Regimes für Rückkehrer" die Arbeitnehmer, die alternativ die folgenden Voraussetzungen erfüllen, auch als qualifiziert gelten:
- Ein Hochschulabschluss von mindestens drei Jahren
- Anforderungen, die ausschließlich für die Ausübung reglementierter Berufe gelten
- Eine höhere berufliche Qualifikation, die durch mindestens fünf Jahre Berufserfahrung nachgewiesen wird, die mit dem Beruf oder dem Bereich im Arbeitsvertrag oder dem verbindlichen Angebot übereinstimmt
- Eine höhere berufliche Qualifikation, die durch mindestens drei Jahre einschlägiger Berufserfahrung innerhalb der sieben Jahre vor der Antragstellung für die Blaue Karte EU nachgewiesen wird, insbesondere für Führungskräfte und
- Spezialisten im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.
Daher kann ein Arbeitnehmer, der keinen Hochschulabschluss, aber ausreichende Berufserfahrung vorweisen kann, das Regime für Rückkehrer anwenden.
8. FÖRDERUNG FÜR DIE ERSTWOHNUNG: NEUE BESTIMMUNGEN FÜR IM AUSLAND ANSÄSSIGE PERSONEN
Im Ausland ansässige Personen, die in Italien die Begünstigung der Erstwohnung in Anspruch genommen haben und beabsichtigen innerhalb von 5 Jahren, ab dem Kauf, diese Immobilie zu verkaufen, müssen folgendes berücksichtigen, damit die Begünstigung nicht verloren geht: Eine Immobilie muss innerhalb eines Jahres ab Verkauf (auch im Ausland) als Hauptwohnsitz gekauft werden.
Zu beachten ist, dass die Förderung auch im Falle des Kaufs eines Baugrundstücks im Ausland aufrechterhalten werden kann, wenn:
- Der Kauf innerhalb eines Jahres nach dem Verkauf der Immobilie in Italien erfolgt.
- Auf dem Grundstück ein Gebäude errichtet wird, das als Hauptwohnsitz genutzt werden soll.
- Das Gebäude innerhalb eines Jahres nach dem vorherigen Verkauf „fertiggestellt“ wird (aus urbanistischer Sicht relevant)
Wir haben hier für Sie ein sehr komplexes Thema kurz und prägnant zusammen gefasst. Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine vertiefte Analyse im Zusammenhang mit Ihrem spezifischen Anliegen wünschen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung und freut sich darauf, Sie bestmöglich zu unterstützen.

