Case Study: Geschenke an Kund*innen und Geschäftspartner*innen

12.12.2024

Mattia Prevedello

Mattia Prevedello

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Kurz und prägnant: Wir bieten eine praktische Zusammenfassung der zu beachtenden steuerlichen Regeln – nicht nur zur Weihnachtszeit – und differenzieren dabei zwischen Freiberuflern und Unternehmen hinsichtlich der Mehrwertsteuer und der direkten Steuern.

1. Geschenke von Freiberuflern

Behandlung in Hinsicht auf der MwSt.
Geschenke an Kund*innen / Geschäftspartner*innen müssen weder fakturiert noch dokumentiert werden. Die auf den Erwerb gezahlte Mehrwertsteuer ist vollständig absetzbar, sofern die Anschaffungskosten des einzelnen Geschenks maximal  € 50 (ohne MwSt.) betragen.

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Behandlung in Hinsicht auf direkten Steuern
Die Anschaffungskosten werden als Repräsentationsaufwand behandelt und können bis zu 1% der im Jahr erzielten Honorare steuerlich abgezogen werden. Im Gegensatz zur Mehrwertsteuer gibt es hier kein Limit von € 50.

2. Geschenke von Unternehmen

Behandlung in Hinsicht auf der MwSt.
Geschenke, die keine Unternehmensgüter darstellen (z.B. Weihnachtskörbe oder Weinflaschen, außer bei Unternehmen in entsprechenden Branchen), müssen nicht fakturiert werden.

  • Es muss nichts in Rechnung gestellt werden. Es ist ratsam, den Lieferschein vorzulegen, auch wenn dies in der Praxis selten vorkommt - es ist nämlich nicht sehr „weihnachtlich“.
  • Die Mehrwertsteuer auf Käufe von Waren mit einem Stückpreis von weniger als € 50 ist absetzbar, für alle Waren mit einem höheren Wert gilt dies jedoch nicht.

Behandlung in Hinsicht auf direkten Steuern
Auch hier gilt die Unterscheidung nach dem Einheitswert von € 50: Bei Geschenken mit einem Einheitswert von weniger als € 50 sind die Kosten voll abzugsfähig. Bei Geschenken mit einem höheren Einheitswert sind die Kosten zu einem variablen Satz zwischen 0,4% und 1,5% des Jahresumsatzes des Unternehmens abzugsfähig.

Zusammengefasst: Den größten steuerlichen Vorteil erzielen Sie mit Geschenken im Wert von maximal € 50.

Wir haben hier für Sie ein sehr komplexes Thema kurz und prägnant zusammen gefasst. Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine vertiefte Analyse im Zusammenhang mit Ihrem spezifischen Anliegen wünschen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung und freut sich darauf, Sie bestmöglich zu unterstützen.

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