HOW TO: Fehlermeldung bei fehlerhafter Übermittlung der Tagesumsätze

01.06.2026

Yasmine Brunoni

Yasmine Brunoni

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Die telematische Übermittlung der Tagesumsätze funktioniert gut — solange sie gut funktioniert. In der Praxis kann es aber vorkommen, dass etwas schiefläuft: ein falsch übermittelter Betrag, eine doppelte Übermittlung, ein falsch konfigurierter Registrierkassen-Server oder ein Tagesabschluss, der nicht mit den tatsächlichen Daten übereinstimmt.

In solchen Fällen reicht es nicht aus, den Fehler „intern zu wissen“ oder die Zahlen nur in der Buchhaltung richtigzustellen. Der fehlerhafte Datensatz bleibt im Portal Fatture e Corrispettivi der Agentur der Einnahmen sichtbar und kann zu Abweichungen bei den Erlösen, bei der MwSt.-Abrechnung oder im Rahmen späterer Kontrollen führen.

Deshalb sollte man zeitnah reagieren: Die fehlerhafte Übermittlung kann direkt im geschützten Bereich der Agentur der Einnahmen als Anomalie gemeldet und mit einer Begründung versehen werden. So wird der Fehler korrekt gekennzeichnet und dokumentiert.

Nachfolgend zeigen wir Schritt für Schritt, wie die betroffene Übermittlung gefunden, als anomal gemeldet und was nach der Meldung noch überprüft werden sollte — damit aus einem kleinen technischen Fehler kein größeres steuerliches Problem wird.

1. Schritt

  • Um die fehlerhafte Übermittlung der Tagesumsätze melden zu können, benötigt man einen SPID-Zugang oder eine elektronische Identitätskarte (CIE).
  • Anschließend das Portal der Agentur der Einnahmen öffnen und auf „Accedi alla nuova area riservata“ klicken.
  • Danach die gewünschte Zugangsart auswählen: SPID oder Carta d’Identità Elettronica.
  • Es folgt die Maske zur Authentifizierung.
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2. Schritt

  • Nach dem Einstieg in den geschützten Bereich oben rechts den Punkt „Cambia utenza“ auswählen und das Profil des Unternehmens wählen.
  • So wird sichergestellt, dass man nicht als Privatperson, sondern im Namen der Gesellschaft handelt.
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3. Schritt

  • Das Portal „Fatture e Corrispettivi“ der Agentur der Einnahmen öffnen.
  • Die Meldung erfolgt nicht über den Registrierkassen-Server, sondern direkt über das Portal der Agentur der Einnahmen — genauer gesagt in jenem Bereich, der für die Kontrolle der bereits übermittelten Dateien vorgesehen ist.
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4. Schritt

  • In den Bereich der Abfragen wechseln. Dazu im Hauptmenü auswählen: Consultazione → Monitoraggio delle ricevute dei file trasmessi
  • In diesem Bereich können die bereits durchgeführten Übermittlungen und die dazugehörigen Empfangsbestätigungen kontrolliert werden.
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5. Schritt

  • Innerhalb des Monitorings den Punkt „Ricevute file corrispettivi telematici“ auswählen.
  • Hier befinden sich die Dateien, die über den Registrierkassen-Server oder über andere zugelassene Kanäle übermittelt wurden.
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6. Schritt

Nun muss die fehlerhafte Übermittlung gefunden werden. Die Suche kann insbesondere über folgende Angaben erfolgen:

  • Datum der Übermittlung
  • Identifikationsnummer der Übermittlung

Tipp: Vor der weiteren Bearbeitung sollte man den Tagesabschluss, die telematische Empfangsbestätigung oder eventuelle Berichte des Registrierkassen-Servers bereitlegen. So lässt sich sicherstellen, dass tatsächlich die richtige Datei ausgewählt wird.

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7. Schritt

  • Sobald die betroffene Übermittlung gefunden wurde, die Detailansicht der Datei öffnen.
  • In der Detailansicht der Empfangsbestätigung steht eine Funktion zur Verfügung, mit der gemeldet werden kann, dass die Übermittlung nicht korrekte Daten enthält.
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8. Schritt

  • Die Übermittlung als anomal melden.
  • Dazu die entsprechende Meldefunktion verwenden und angeben, dass es sich um eine anomale Übermittlung handelt.
  • Im Feld für die Begründung sollte der festgestellte Fehler klar beschrieben werden.
  • Nach Eingabe der Begründung die Meldung bestätigen und speichern.

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ACHTUNG: Es empfiehlt sich, eine Kopie oder einen Screenshot der durchgeführten Meldung aufzubewahren — zusammen mit der internen Dokumentation, aus der der korrekte Betrag hervorgeht: Tagesabschluss, Ausdruck des Registrierkassen-Servers, buchhalterische Aufstellung oder eventuelle Mitteilung des Technikers. Normalerweise erhält man keine separate „Bestätigung“ von der Agentur der Einnahmen. Die operative Bestätigung besteht darin, dass die Übermittlung in der Detailansicht als anomal gekennzeichnet ist. 

Mit anderen Worten: Die Meldung wird nicht „genehmigt“, sondern vermerkt. Die Meldung löscht den fehlerhaften Datensatz nicht und korrigiert auch nicht automatisch die MwSt.-Abrechnung. Deshalb ist es wichtig, die Dokumentation zum Fehler aufzubewahren und die Steuer trotzdem auf Grundlage der korrekten Daten abzurechnen.