tax.pills News - Oktober 2026

22.10.2026

Mattia Prevedello

Mattia Prevedello

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1. VERLÄNGERUNG DES SPLIT PAYMENT BIS 2029
Mit positiver Stellungnahme der Europäischen Union wurde das italienische Split Payment bis zum 30. Juni 2029 verlängert. Was 2015 als außerordentliche Maßnahme gegen Betrug gedacht war, ist inzwischen eine dauerhafte Regelung. Nach unserer Ansicht (und nicht nur nach unserer) hat dies mit Betrugsbekämpfung kaum noch etwas zu tun, dafür umso mehr mit kaum verhehlten Erfordernissen der öffentlichen Finanzen. Die Abschaffung des Split Payment würde nämlich zu einem sofortigen und erheblichen Kassenausfall für den Staat führen, der sich derzeit finanziert, indem er die Auszahlung der bei den Unternehmen entstehenden Mehrwertsteuerguthaben zeitlich hinausschiebt.

Die Lieferant*innen der öffentlichen Verwaltung müssen daher nicht nur mit mehr Bürokratie arbeiten (so sehr, dass manche beschließen, die öffentliche Verwaltung nicht mehr zu beliefern!), sondern sammeln auch erhebliche Mehrwertsteuerguthaben an, die sie zur Rückerstattung beantragen müssen. Ein positiver Punkt: Im Vergleich zu 2015 ist die Agentur der Einnahmen bei den Rückerstattungen viel schneller und effizienter geworden.

2. TOURISTISCHE VERMIETUNGEN – LOKALE REGELUNGEN – BETTENSTOPP
Der „Krieg“ gegen die touristische Vermietung, den viele Städte und lokale Verwaltungen erklärt haben, und zwar nicht nur in Italien, sondern in ganz Europa, ist inzwischen seit einigen Jahren im Gange. Südtirol hat mit seinem noch immer viel diskutierten „Bettenstopp“ zu tun, doch auch viele andere touristisch stark geprägte Regionen Italiens haben einschränkende Vorschriften zu diesem Thema eingeführt.

Auf diese Vorschriften folgten Rekurse, die fast überall von Berufsverbänden und Bürger*innen eingebracht wurden.

Mit Urteil vom 9. Oktober 2026 hat der Verfassungsgerichtshof einen Teil des Gesetzes der Region Emilia Romagna zu diesem Thema aus dem Jahr 2025 für verfassungswidrig erklärt. Das Gesetz sah unter anderem die Pflicht vor, für Immobilien, die zur Kurzzeitvermietung bestimmt sind, eine eigene urbanistische Zweckbestimmung festzulegen, und gab den Gemeinden die Möglichkeit, Gebiete vorzusehen, in denen das Vorhandensein dieser Immobilien (und damit der touristischen Vermietung) eingeschränkt oder an besondere Bedingungen geknüpft wird.

Das Gericht hielt das von der Region verfolgte Ziel, nämlich den Kampf gegen den Overtourism und seine sozialen Folgen, zwar für legitim, befand aber, dass beide Bestimmungen verfassungswidrig sind, weil sie unverhältnismäßig und unvernünftig sind. Obendrein schaffen sie offensichtliche Ungleichbehandlungen zwischen Betreiber*innen von Kurzzeitvermietungen und unternehmerisch geführten außerhotelmäßigen Beherbergungsbetrieben.

Das Urteil hat gesamtstaatliche Bedeutung, weil es bestätigt, dass Gemeinden und Regionen die urbanistische Regelung der Kurzzeitvermietung zwar beeinflussen dürfen, aber nur durch Maßnahmen, die verhältnismäßig, vernünftig und mit den Verfassungsgrundsätzen vereinbar sind.

Ein kleiner taktischer Sieg der Zimmervermieter*innen, nichts Strategisches also, in einem juristischen (und gesellschaftlichen) Krieg, der sich als lang abzeichnet.

3. BREVETTI+, DISEGNI+ UND MARCHI+ 2026: TERMINE FÜR DIE BEITRAGSGESUCHE FESTGELEGT
Das Ministero delle Imprese e del Made in Italy hat die Termine für diese drei Förderungen festgelegt, für die insgesamt € 32 Millionen zur Verfügung gestellt wurden. Die Gesuche können eingereicht werden ab dem:

  • 25. November für Brevetti+,
  • 3. Dezember für Marchi+,
  • 17. Dezember für Disegni+.

Brevetti+ finanziert Dienstleistungen zur wirtschaftlichen Verwertung von Patenten (Ausschreibung, die von Invitalia verwaltet wird).
Marchi+ unterstützt den Schutz von Marken im Ausland (Ausschreibung, die von Unioncamere verwaltet wird).
Disegni+ finanziert die Herstellung und Vermarktung von Mustern und Modellen (Ausschreibung, die von Unioncamere verwaltet wird).

Weitere Informationen findet ihr auf den Websites der jeweiligen Stellen.

4. MEDIZINISCHE AUSGABEN IM AUSLAND
Für medizinische Ausgaben im Ausland gelten dieselben Kriterien der Absetzbarkeit wie für medizinische Ausgaben in Italien. Die Rechnung muss mit der entsprechenden, korrekt auf den Namen ausgestellten Zahlungsbestätigung versehen sein. Kassenbelege für den Kauf von Medikamenten müssen „sprechend“ sein, das heißt die Steuernummer der steuerpflichtigen Person enthalten, gegebenenfalls auch durch eine Eigenerklärung. Die Ausgaben müssen für in Italien anerkannte medizinische Tätigkeiten angefallen sein, und die Unterlagen müssen immer übersetzt werden. Dazu gelten folgende Regeln:

  • Für Englisch, Französisch, Deutsch und Spanisch kann die Übersetzung von der steuerpflichtigen Person selbst erstellt werden (in Südtirol brauchen Dokumente in deutscher Sprache keine Übersetzung, ebenso wenig wie französische Dokumente im Aostatal)
  • Für alle anderen Sprachen ist eine beeidete Übersetzung erforderlich

Wir haben hier für Sie ein sehr komplexes Thema kurz und prägnant zusammen gefasst. Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine vertiefte Analyse im Zusammenhang mit Ihrem spezifischen Anliegen wünschen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung und freut sich darauf, Sie bestmöglich zu unterstützen.